Nach Überprüfung: Europas Online-Casino-Betreiber arbeiten größtenteils regelkonform
Der Abgeordnete Christian Grascha (FDP) hat sich mit einer kleinen Anfrage an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gewandt. In dieser wollte er unter anderem erfahren, wie viele Glücksspielanbieter nach Kenntnis der Landesregierung die Anforderungen des Umlaufbeschlusses der Staats- und Senatskanzleien vom 8. September 2020 umgesetzt hätten. Aus der kürzlich erfolgten Antwort der Landesregierung geht hervor, dass sich die meisten Online-Casino-Anbieter aus Europa regelkonform verhalten.
Der Umlaufbeschluss (CdS-Beschluss) sieht vor, dass Glücksspielunternehmen bereits vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli einen Großteil der Anforderungen umzusetzen haben. Dazu gehören die Abschaltung von klassischen Casinospielen wie Roulette und Blackjack und die Einhaltung der Auflagen für das virtuelle Automatenspiel.
Derzeit werde das Glücksspiel noch nicht von einer zentralen Glückspielbehörde geregelt. Die Länder hätten sich arbeitsteilig organisiert und die Unternehmen untereinander aufgeteilt, um effizienter gegen unerlaubte Glücksspielangebote vorgehen zu können. Es gebe derzeit noch keinen statistischen Gesamtüberblick über die bundesweite Vollzugstätigkeit, so das Ministerium.
Hinsichtlich der Aktivitäten des Landes Niedersachsen heißt es:
Von den Anbietern, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport als zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde übernommen hat, wurde bislang bei neun Anbietern festgestellt, dass sie die technischen Anforderungen nicht einhalten. In all diesen Fällen wurden Untersagungsverfügungen erlassen. In vier Fällen wurde festgestellt, dass das Angebot nicht mehr verfügbar ist. In weiteren Fällen sind die Überprüfungen noch nicht abgeschlossen.
Vorgehen gegen illegales Glücksspiel
Ersten Erkenntnissen zufolge habe sich ein großer Teil der innereuropäischen Anbieter an die Vorgaben des Umlaufbeschlusses angepasst. Diese positive Tendenz könne allerdings bei außereuropäischen Anbietern nicht beobachtet werden. Deren Anteil am deutschen Markt sei jedoch deutlich geringer als der Marktanteil der innereuropäischen Betreiber.
Auf die Frage nach Maßnahmen gegen Zahlungsdienstleister, die Transaktionen mit jenen Anbietern abwickelten, die sich nicht an die Vorgaben des CdS-Beschlusses hielten, antwortete das Ministerium:
Die Verfahren im Bereich der Zahlungsunterbindung werden weiter sukzessive fortgeführt, nunmehr mit Fokus auf die Zahlungsdienstleister, die am Zahlungsverkehr mit Anbietern beteiligt sind, die die Anforderungen des CdS-Beschlusses […] nicht erfüllen.
So habe das Ministerium einem internationalen Zahlungsdienstleister untersagt, seinen Dienst bei regulierungsunwilligen Anbietern anzubieten. Dieser habe dann seine Vertragspartner angewiesen, die Annahme als Zahlungsoption bei diesen Anbietern zu verweigern. Derzeit liefen allerdings noch die Überprüfungen.
Ein weiterer Zahlungsdienst habe die Sperrung von elf Sportwetten-Anbietern veranlasst, nachdem dieser Kenntnis darüber erlangt habe, dass besagte Betreiber keine Konzession besäßen.