Freitag, 22. November 2024

Britische Werbeaufsicht untersagt Sportwetten-Tippgeber irreführende Werbe­versprechen

Pferderennen im Schnee

Die britische Werbeaufsicht Advertising Standards Authority (ASA) hat dem Betreiber einer Pferdewetten-Webseite die Darstellung irreführender Werbeversprechen untersagt. Dies gab die nicht-staatliche Organisation am Mittwoch bekannt. Es ist bereits das dritte Mal, dass der verantwortliche Webseiten-Betreiber Paul Coleman einschlägig bei der ASA in Erscheinung tritt.

Reichtum durch privates VIP-Netzwerk?

Angaben britischer Medien zufolge betreibt der Geschäftsmann Paul Coleman ein weitverzweigtes Netzwerk von Glücksspiel- und Partnerseiten. Zu dem Angebot gehören unter anderem Seiten, auf denen der selbsterklärte Wettprofi Usern vermeintlich todsichere Tipps gibt.

Bei einer dieser Seiten handelt es sich um private-syndicate.co.uk. Wie die Werbeaufsicht mitteilt [Seite auf Englisch], warb der Internetauftritt im Februar 2021 für ein Glücksspiel-Netzwerk Colemans. Heute ist nur noch die Hauptseite abrufbar, die keine weiteren Informationen bereitstellt.

Die Werbeversprechen des „privaten VIP-Netzwerks“ seien dabei so marktschreierisch wie unzulässig gewesen. So zitiert die ASA unter anderem:

Die Kosten für das VIP Inner Circle Syndicate sind nicht billig, aber es ist unbezahlbar für diejenigen, die eine echte Möglichkeit suchen, aus dem Hamsterrad auszusteigen und echtes Geld zu verdienen. Wenn Sie also wirklich ein regelmäßiges zweites oder erstes Einkommen mit Pferdewetten erzielen möchten, dann bewerben Sie sich bitte noch heute als Mitglied.

Mit diesen und ähnlichen Aussagen habe Coleman mehrfach gegen den CAP Code, das Regelwerk für Nicht-Rundfunkwerbung, Verkaufsförderung und Direktmarketing-Kommunikation, verstoßen.

 Irreführend und sozial nicht akzeptabel

Unter anderem hatte der Betreiber mit festen monatlichen Einnahmen durch das Glücksspiel sowie einer 100-prozentigen, lebenslangen Geld-zurück-Garantie geworben. Letzteres hatte die ASA auf den Plan gerufen, nachdem ein zahlendes Mitglied des „VIP-Netzwerks“ offiziell Beschwerde eingereicht hatte. Der Mann gab an, sein Geld auf Wunsch eben nicht erstattet bekommen zu haben. Zuvor habe er über Monate keine Einnahmen generiert.

In ihrer Begründung erklärt die ASA hierzu, dass der CAP Code die Verwendung des Wortes „Garantie“ in der Marketingkommunikation untersage, wenn dies zu Missverständnissen in Bezug auf Verbraucherrechte führe bzw. die Erstattung nicht erfolge.

Weiterhin führt die ASA aus, dass Werbetreibende laut Kodex nicht suggerieren dürften, dass Glücksspiele eine Lösung für finanzielle Probleme sein können. Ebendiese Interpretation habe die Werbung jedoch gefördert.

Paul Coleman wurde bereits zweimal zuvor von der ASA in die Schranken gewiesen. Im Juni 2020 hatte die Aufsicht entschieden, dass er Behauptungen, nach denen er ein System habe, um Online-Casinos zu überlisten, von seiner Webseite makelifeincome.com zu entfernen habe. 2015 wurden ihm irreführende Glücksspiel-Werbeversprechen in der Direktvermarktung untersagt.

Coleman selbst habe sich der ASA zufolge auf einen Pool hochzufriedener Kunden berufen. Im Fall des Beschwerdeführers sei er davon ausgegangen, dass dieser seine Erstattung wie gefordert erhalten habe. Zum Vorwurf der sozial nicht akzeptablen Werbung habe sich der Seitenbetreiber nicht eingelassen.

Letztlich bleiben die Konsequenzen für den Geschäftsmann überschaubar. So entschied die ASA, dass die bemängelte Werbung entfernt und auf Geld-zurück-Garantien verzichtet werden müsse, insofern diese nicht erfüllt würden. Zudem solle Coleman auch künftig nicht den Eindruck erwecken, dass Glücksspiel eine Alternative zu Arbeit oder eine Möglichkeit, finanzielle Sicherheit zu erlangen, darstelle.