Sachsen-Anhalt: Lotto-U-Ausschuss findet keine Beweise für Korruption
Der Untersuchungsausschuss zur Affäre um die Lotto‐Toto GmbH Sachsen-Anhalt hat die Ergebnisse seiner Arbeit in einer Beschlussempfehlung vorgesellt. In dem Dokument, das heute auf der Agenda des Landtages steht, empfiehlt das Gremium nicht nur eine stärkere Glücksspielaufsicht, sondern eine Überarbeitung der Compliance-Struktur der Lotto-Gesellschaft.
Gleichzeitig stellte der U-Ausschuss fest, dass sich „der Verdacht der Geldwäsche, der Korruption, der fragwürdigen Vergabe von Lotterie‐Fördermitteln“ nicht erhärtet habe. Auch wesentliche „Ungereimtheiten beim Spieler‐ und Jugendschutz“ seien nicht wahrzunehmen:
„Besonders wichtig festzustellen ist, dass das grundsätzliche System des staatlich organisierten Glücksspiels intakt ist und dass die Ziele der Verhinderung von Spielsucht und des Schutzes Minderjähriger funktionieren. Die Lotto‐Toto GmbH Sachsen‐Anhalt genießt in der Bevölkerung zu Recht ein hohes Vertrauen.“
Der Lotterie U-Ausschuss nahm seine Arbeit im September 2019 auf. Er hatte unter anderem zu klären, ob die Vergabe von Fördermitteln und die Einstellung von Mitarbeitern im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 15. Februar 2020 ordnungsgemäß erfolgt waren.
Aufgrund von Unklarheiten bei Gehaltssteigerungen und der Praxis der Fördermittelvergabe hatten die Lotto-Toto-Geschäftsführer Maren Sieb und Ralf von Einem im September 2020 ihre Posten räumen müssen. Laut der Beschlussempfehlung bestünden allerdings „keine Anhaltspunkte für eine Einflussnahme der Geschäftsführung auf das Förderverfahren.“
Defizite bei der Glücksspielaufsicht und dem Spielerschutz
Kritik äußerte der U-Ausschuss an der mangelhaften Überwachung des Glücksspiels. In einem Fall habe sich eine Gruppe von mehreren ODDSET-Spielern, darunter eine Verkaufsstelleninhaberin, zu einer Tipp-Gemeinschaft zusammengeschlossen. Zeitweise hätten sie 36 % aller ODDSET-Wetteinsätze in dem Bundesland geleistet.
Obgleich sogar das LKA Bayern den Lotto-Anbieter im Jahre 2018 auf die ungewöhnlich hohen Wetten aufmerksam gemacht habe, seien Maßnahmen gegen die Spieler unzureichend gewesen. Durch die Großspieler seien „sehr wahrscheinlich negative Einflüsse auf die Wettquoten für die anderen Spieler entstanden“, so der U-Ausschuss.
Verfolgt wurde zudem der Vorwurf, Großspieler könnten Geldwäsche über das Wettangebot der Lotto‐Toto GmbH betrieben haben. Dabei ging es um die großen Einsätze bei ODDSET Sportwetten. Beweise hierfür lägen laut dem U-Ausschuss nicht vor.
Die Lotto-GmbH sei überdies nicht der im Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebenen Aufgabe nachgekommen, „nur verantwortungsbewusstes Spielverhalten zu unterstützen.“
Allgemeine Defizite seien auch beim Spielerschutz festgestellt worden. So sei es in mehreren Verkaufsstellen möglich gewesen, „nach Erreichen des Einsatzlimits mit fremden Kundenkarten weiter sehr hohe Wetteinsätze zu leisten“. Der U-Ausschuss rät deshalb, die Glücksspielaufsicht personell zu verstärken und „ihre Kompetenzen bezüglich Auskunftsanspruch und Fristsetzung zu erweitern.“
Außerdem werde empfohlen, „für die gesamte Lotto‐Toto GmbH Sachsen‐Anhalt ein Leitbild zu entwickeln“. Dieses solle mehr Transparenz für Aufgaben und Zielen des Betriebes schaffen.