Sonntag, 24. November 2024

Raubüberfälle auf Spielhallen im Jahre 2020 zurückgegangen

Waffe

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Holger Münch, Innenminister Horst Seehofer sowie der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Thomas Strobl haben kürzlich die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2020 veröffentlicht.

Aus den Zahlen geht hervor, dass Raubüberfälle auf Spielhallen sowie Diebstähle von oder aus Automaten rückläufig waren. Zur Senkung der Zahlen in der Kriminalstatistik könnten möglicherweise die Schließungen der Spielhallen aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 beigetragen haben. Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren die Sicherheitsvorgaben verschärft.

Weniger Überfälle auf Spielhallen und Rückgang des illegalen Glücksspiels

Im Jahre 2020 ist die Anzahl der Raubüberfälle auf Spielstätten auf 263 gesunken. Im Vorjahr 2019 waren es noch 373, was einer Abnahme von 27 % entspricht. Ebenso reduziert haben sich die Fälle unerlaubten Glücksspiels. Während sich die Anzahl der erfassten Fälle 2019 noch auf 947 belief, waren es 2020 nur noch 762 und damit 19 % weniger.

Ein leichter Rückgang konnte auch in der Straftatengruppe „Diebstähle aus Automaten“ verzeichnet werden. Zu dieser Kategorie zählen gewerbliche Geldspielgeräte, Glücksspielautomaten, aber auch Waren- und Dienstleistungsautomaten wie Zigaretten- und Getränkeautomaten. 2020 wurden 12.398 Diebstähle aktenkundig. Im Vorjahr waren es noch 12.769, was einem Rückgang von 2,9 % entspricht.

Mehr Sicherheit in Spielhallen

Am 1. April trat die neue DGUV-Vorschrift der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Kraft, die nach eigenen Angaben das Ziel verfolge, „durch branchenspezifische Präventionsansätze die Beschäftigten vor Überfällen zu schützen“.

Die Geschäftsführerin des Bundesverbands Automatenunternehmer e.V. (BA), Simone Storch, erklärte:

Die neue Vorschrift bedeutet auch ein neues Regelwerk für Spielstätten, welches zukünftig in ihrem Betrieb umgesetzt sein muss. Die gute Nachricht: Alle Betriebe, die bislang die Anforderungen des bisher gültigen Regelwerks einhalten, werden die Änderungen ohne Probleme umsetzen können.

Zu den Maßnahmen zur Risikominimierung gehört der verstärkte Einsatz automatisierter Systeme, in denen Bargeld verwahrt wird. So sollen nur Kunden und nicht die Angestellten Zugriff auf Wechsel- und Geldautomaten haben.

Weiterhin sollen Tresen so gestaltet sein, dass Kunden die Kassenlade und den Wertschutzschrank nicht einsehen und auch nicht darauf zugreifen können. In der gesicherten Kassenlade dürfen zudem nur bis zu 500 Euro aufbewahrt werden.

Weitere Änderungen betreffen die Bestimmungen zum Geldtransport. So muss dieser derart gestaltet sein, dass die Abläufe für Außenstehende nicht erkennbar sind, zum Beispiel indem Fahrzeuge und Geldboten regelmäßig gewechselt werden. Außerdem sollte der Transport zu unterschiedlichen Zeiten erfolgen, so dass für potenzielle Täter kein Muster zu erkennen ist.