ARD-Wirtschaftsmagazin: Experten kritisieren Legalisierung von Online-Glücksspiel
Die wahrscheinliche Legalisierung des Online-Glücksspiels in Deutschland ab dem 1. Juli 2021 bleibt umstritten. In seiner gestrigen Sendung widmete sich das ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus dem neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) und den Argumenten seiner Kritiker.
„Belohnung für illegale Anbieter“
Mittlerweile hat ein Großteil der Landesparlamente den im vergangenen Herbst von den Länderchefs unterschriebenen GlüStV 2021 abgesegnet. Im Vorfeld der Abstimmungen hatten Suchtexperten wiederholt davor gewarnt, das Regelwerk in seiner jetzigen Form zu ratifizieren. Dem Spielerschutz, so die Kritik, werde nicht ausreichend Rechnung getragen.
Ähnliche Schlüsse könnten sich auch aus dem gestrigen, rund siebenminütigen Plusminus-Beitrag zum GlüStV 2021 ziehen lassen. Im Interview warnt unter anderem Dr. Tobias Hayer, Suchtforscher der Universität Bremen, vor einem „Dammbruch“. Den aktuellen Vorgang, so Hayer, halte er für „rechtspolitisch bemerkenswert“:
Hier werden illegale Anbieter, die aus dem illegalen Raum heraus Fakten geschaffen haben, über Jahre Spielanreize gesetzt haben, genau dafür jetzt belohnt. Mit einer Lizenz.
Die Argumentation, dass die Legalisierung des Online-Glücksspiels den „natürlichen Spieltrieb des Menschen“ in geordnete Bahnen leite, trifft bei Experten ebenfalls auf Skepsis. So betont die Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht e.V., dass es sich bei Spiel und Glücksspiel um „unterschiedliche Dimensionen“ handele. Mit einer Verwischung der Grenzen oder Gleichsetzung versuchten insbesondere Anbieter die Gefahren des Glücksspiels zu negieren.
SPD beklagt „politisches Erpressertum“
Weiterhin stießen Bemühungen, ein komplettes Glücksspiel-Werbeverbot statt der im GlüStV 2021 festgeschriebenen Einschränkungen zu installieren, in der Branche ebenso auf Widerstand wie die Vorgabe monatlicher Einsatzlimits.
Zur Frage eines Einzahlungslimits hatte sich der Präsident des Deutschen Online Casino Verbandes (DOCV), Dirk Quermann, Plusminus gegenüber schriftlich geäußert. In seiner Stellungnahme hatte Quermann den Journalisten zufolge moniert, dass eine pauschale Festlegung auf ein Maximallimit „die individuellen Verhältnisse der Spieler*innen“ nicht abbilde. Die gesetzlichen Vorgaben, so der Interessenvertreter weiter, dürften nicht zur Folge haben, dass das legale Angebot nicht mit dem des Schwarzmarktes „vergleichbar sei“.
Auch in der Politik ist die Ausgestaltung des GlüStV 2021 nicht unumstritten. So beschreibt Ulrich Commerçon, SPD-Fraktionsvorsitzender im Saarländischen Landtag, die Legalisierung des Online-Glücksspiels zum jetzigen Zeitpunkt als „brandgefährlich“. Er gehe davon aus, dass zeitnah zu beobachten sein werde, wie der Sektor „Blüten treibe“, da die geplante zentrale Aufsichtsbehörde noch nicht voll arbeitsfähig sei.
Er selbst sei nicht glücklich mit dem Staatsvertrag in seiner jetzigen Form, so Commerçon. Die Vorgänge, die zur Zustimmung seiner Partei zum GlüStV 2021 geführt hätten, seien als „politisches Erpressertum“ seitens der Legalisierungs- und Privatisierungsvorreiter zu bezeichnen.
Zwar steht die Ratifizierung des GlüStV 2021 im Saarland noch aus, doch selbst bei Ablehnung des von Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) unterzeichneten Regelwerks bleibt das Inkrafttreten des GlüStV 2021 am 1. Juli 2021 wahrscheinlich. Nachdem bereits 13 der 16 Bundesländer zugestimmt haben, fehlt nur noch die Zustimmung Sachsen-Anhalts als Sitz der geplanten zentralen Aufsichtsbehörde, um das Online-Glücksspiel bundesweit zu legalisieren.