Spielautomaten in Deutschlands Gastronomie: Was kommt auf Spieler und Wirte zu?
Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 soll sich die deutsche Glücksspiellandschaft grundlegend verändern. Neben der Legalisierung des Online-Glücksspiels wird es auch im landbasierten Glücksspielsektor einige Neuerungen geben. Von diesen wird auch die Gastronomie betroffen sein.
Der Fachverband Gastronomie Aufstellunternehmer e.V. (FGA) klärt daher nun über das Thema Spielersperrabfrage in der Gastronomie auf. Wie der Isa-Guide am Mittwoch berichtet hat, wolle die Branche sich trotz der Ungewissheit über den Wiedereröffnungszeitpunkt von Gaststätten auch in puncto Glücksspiel vorbereiten.
Der FGA sei daher vor Ort bei den Automatenherstellern adp Gauselmann in Espelkamp und Löwen Entertainment in Bingen erschienen, um sich die Technologien erklären zu lassen, die für die Spielersperrabfragen zum Einsatz kommen sollen.
Alterskontrolle und Sperrabgleich in einem
Ebenso wie Spielhallen-Betreiber müssen auch Gastwirte ihre Geldspielgeräte an das sogenannte OASIS-System anbinden. Da sich in Gaststätten für gewöhnlich nur vergleichsweise wenige Spielgeräte befinden, stellen die Automatenhersteller den Aufstellern einen zusätzlichen Freischaltterminal zur Verfügung.
Dieser wird in unmittelbarer Nähe der Automaten aufgestellt und mit diesen verbunden. Die Hauptfunktion der Geräte ist die Alters- und Personenüberprüfung. Für den Kunden ist dieser Vorgang unkompliziert.
Zunächst muss der Kunde seinen Personalausweis oder Reisepass, ähnlich wie beim Bezahlen mit Kreditkarte, durch einen Schlitz am Gerät ziehen. Ist es dem Spieler vom Gesetz her erlaubt, am Glücksspiel teilzunehmen, zeigt das Lesegerät einen PIN-Code an, der dann am gewünschten Spielautomaten eingegeben werden muss.
Während diese Art der Alterskontrolle an vielen Standorten bereits seit längerem zum Einsatz kommt, übernehmen die Lesegeräte ab Juli noch eine zweite Aufgabe.
Ohne dass der Kunde selbst einen Mehraufwand betreiben muss, soll anhand der Ausweisdaten im Hintergrund ein Abgleich mit der künftigen zentralen Spielersperrdatei erfolgen. Das bedeutet, dass die Gastwirte verpflichtend dafür Sorge tragen müssen, dass für die Geräte Zugriff aufs Internet möglich ist.
Wie Arthur Stelter von Löwen Entertainment erklärt, dauere dieser Abgleich nur wenige Sekunden. Sollte sich ein Kunde auf der Sperrliste befinden, erhalte er keinen PIN-Code, um das Spiel am Spielautomaten zu aktivieren.
Gastwirte mit in der Verantwortung
Während somit der Computer entscheidet, ob der Kunde spielen darf oder nicht, kommen jedoch auch auf die Gastwirte neue Aufgaben zu. Zum einen seien die Gastwirte in der Pflicht, bei jedem Kunden zu prüfen, ob sie ihren eigenen Ausweis verwenden würden, erklärt Stecker.
Zum anderen gebe es noch immer Ausweise, die noch nicht auf moderne Lesegeräte ausgerichtet sind. In diesem Fall könne der Gastwirt dem Kunden nach Ausweiskontrolle manuell Zugriff zum Automatenspiel gewähren.
Dazu erhielten Wirte eine für das Gerät lesbare sogenannte Servicekarte. Nach Lesung der Karte müsse der Wirt dann die Personendaten des Kunden manuell eingeben. Anschließend erfolge der Abgleich mit dem Sperrregister und im Falle keiner Übereinstimmung die Herausgabe der PIN.