Hamburger Spielhallen-Schließungen: Automaten-Verband rät Mitgliedern zu Einsprüchen
Der Hamburger Automaten-Verband (HAV) hat seine Mitglieder auf ihre Möglichkeiten hingewiesen, gegen Schließungsverfügungen der Behörden vorzugehen. Der HAV rate den Betreibern betroffener Spielhallen, Rechtsmittel gegen die aufgrund unterschrittener Mindestabstände verfügten Erlasse einzulegen. Auf diese Weise bestehe die Möglichkeit, verordnete Schließungen erfolgreich anzufechten.
Einer Meldung des Branchenmagazins games & business zufolge seien die aufgrund des Glücksspielgesetzes getroffenen Schließungsbescheide in Hamburg mittlerweile „flächendeckend“ erfolgt. Doch die Betroffenen seien bei ihren Bemühungen um einen Weiterbetrieb nicht chancenlos.
Deshalb rate der HAV in einem Schreiben:
Vor diesem Hintergrund weisen wir nochmals darauf hin, dass Betroffenen selbstverständlich die Möglichkeit offensteht, hiergegen Rechtsmittel einzulegen und so eine Schließung der betroffenen Spielhalle zumindest temporär evtl. zu verhindern.
Um eine aufschiebende Wirkung einer als „sofortig vollziehbar“ erklärten Maßnahme zu erreichen, bedürfe es jedoch neben den einzureichenden Widersprüchen zusätzlich gerichtliche Eilanträge seitens der Unternehmer. Der Verband rate seinen Mitgliedern deshalb eindringlich, sich für ihr Vorhaben juristischen Beistand zu suchen.
Komplexe Rechtslage
Wie unterschiedlich die Rechtslage auch von Gerichten gesehen werde, zeigten Beispiele von Urteilen Hamburger Gerichte aus der letzten Zeit. So habe das Hamburger Verwaltungsgericht erste Eilanträge von betroffenen Betreibern bereits zurückgewiesen.
Demgegenüber habe das Oberverwaltungsgericht der Stadt kürzlich drei aus dem Jahr 2018 stammende Beschlüsse bestätigt, in denen „Musterschließungsverfügungen“ als rechtswidrig eingestuft wurden. Es zeige sich, dass die Beurteilung eines Antrags gegen eine erlassene Schließung vom Einzelfall abhänge.
Die Schließung der lizenzierten Spielhallen in der Hansestadt bleibt nicht ohne Folgen. In den letzten Wochen ging die Polizei mehrfach gegen illegale Betreiber vor und hob zahlreiche Spielhöllen aus. In diesem Zusammenhang warnte die für das Glücksspiel zustände Innenbehörde Anfang Februar vor einem Anstieg des illegalen Spiels in Hamburg.
Doch die Automatenwirtschaft sieht ihre Zukunft nicht nur durch die aufgrund von Glücksspielgesetzen vollzogenen Mindestabstände massiv gefährdet. Darüber hinaus gebe die am Montag beschlossene Verlängerung und Verschärfung des Corona-Lockdowns der Branche weiterhin keinerlei Perspektive.
Zwar kündigte die Bundesregierung an, besonders betroffenen Unternehmen finanziell unter die Arme greifen zu wollen. Doch ob dies tatsächlich hilft, die erlittenen Verluste von Spielhallen und -banken, Händlern oder Gastronomen abzudecken, dürfte äußerst fraglich sein.