Deutsche Automatenwirtschaft kritisiert Lockdown-Verlängerung für Spielhallen
In dieser Woche haben sich Bund und Länder auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März geeinigt. Dabei sollen in fünf Stufen schrittweise Öffnungen möglich werden. Für Spielhallen gibt es allerings weiterhin keine konkreten Perspektiven. Dies kritisierte der Branchenverband Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) in einem gestrigen Statement scharf.
Der Bund-Länder-Beschluss vom 3. März sieht Lockerungen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen vor. Nachdem Schulen, Kitas und Friseure bereits seit dieser Woche öffnen durften, folgen ab dem 8. März Buchhandlungen und körpernahe Dienstleistungen. Auch Einzelhandel, Museen, Zoos, Gärten, Galerien und Gedenkstätten dürfen voraussichtlich ab nächster Woche wieder öffnen.
Ob die vorgesehenen Öffnungsschritte tatsächlich in die Tat umgesetzt werden, hänge laut Bundesregierung vom Infektionsgeschehen ab. So seien einzelne Öffnungsstufen ab dem 8. März nur dann möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen unter 100/100.000 Einwohner liege. Ob und wann weitere Öffnungen in Aussicht gestellt werden, hänge neben der Inzidenz von den Virusmutationen sowie der Impflage ab.
Die Außengastronomie sowie Theater, Kinos, Konzert- und Opernhäuser könnten nach den aktuellen Plänen ab dem 22.3. wiedereröffnen. Kontaktsport in Innenräumen soll ab dem 5. April wieder möglich sein.
Keine konkreten Perspektiven für Spielhallen
Spielhallen und Casinos bleiben trotz Forderungen der Branche nach einem Ende des Lockdowns in der Einigung zwischen Bund und Ländern unerwähnt. Weitere Schritte sollen bei der geplanten Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März beschlossen werden. Ob Glücksspieleinrichtungen bei der Beratung berücksichtigt werden, ist bislang noch nicht bekannt.
Der Vorstandssprecher des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft, Georg Stecker, fordert in einem Statement klare Perspektiven für den Sektor und weist auf die guten hygienischen Voraussetzungen in den Spielhallen hin:
Die Voraussetzungen für eine rasche Wiedereröffnung sind sehr gut: schon die gesetzlichen Bestimmungen für den Spielhallenbetrieb entsprechen dem Social Distancing-Prinzip und wir haben funktionierende Hygienekonzepte. Es gibt keinen Grund, uns bei der Wiedereröffnung hintenanzustellen.
Die Schließung der staatlich konzessionierten Spielhallen sei jedoch nicht nur für die Glücksspielbranche eine Belastung. Sie gefährde auch den Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag. Illegale Glücksspielangebote nähmen laut Stecker derzeit zu.
Auch Suchtberatungsstellen haben in den vergangenen Monaten immer wieder vor den Gefahren illegaler Glücksspielangebote gewarnt. Die soziale Isolierung sei ein weiterer Risikofaktor für die Glücksspielsucht.
So erklärte beispielsweise der Suchtberater Thomas Hodel aus Freiburg gegenüber der Badischen Zeitung, in einer Spielhalle gebe es schon allein dadurch, dass man erst einmal hingehen müsse, mehr soziale Kontrolle.
Abzuwarten bleibt, ob Bund und Länder diese Überlegungen in ihre Lockerungsstrategie mit einbeziehen und demnächst Öffnungen auch für die Glücksspielbranche ermöglichen werden.