Hessen stimmt dem Glücksspielstaatsvertrag zu
Der Landtag von Hessen hat gestern dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt. Damit setzten sich die Stimmen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen gegen die der Opposition aus SPD, AfD, Die Linke und der Fraktion der Freien Demokraten durch.
Mit seiner Zustimmung zum neuen Glücksspielstaatsvertrag gab Hessen nur einen Tag nach Baden-Württemberg grünes Licht für die Öffnung des Online-Glücksspielmarktes ab dem 1. Juli. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) erklärte:
Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag stärken wir den Spieler- und Jugendschutz in Deutschland und Hessen.
Bereits in der 64. Plenarsitzung vom 2. Februar hatte Alexander Bauer (CDU) erklärt, seine Fraktion halte den Glücksspielstaatsvertrag für einen „großen Wurf“, denn trotz weit auseinanderliegender Haltungen sei eine Einigung erzielt worden. Der Glücksspielstaatsvertrag sei trotz seiner Schwächen wesentlich besser als ein unregulierter Markt.
So werde unter anderem ein anbieter- und spielformübergreifendes Spielersperrsystem eingeführt. Dieses biete einen wesentlich größeren Spielerschutz als dieser bisher gegeben sei. Zudem werde das Angebot an Online-Glücksspielanbietern begrenzt und die Online-Glücksspielwerbung werde eingeschränkt.
Der Glücksspielstaatsvertrag als „Kapitulation vor der Wirklichkeit“?
Kritik hatte es dagegen im Vorfeld von der SPD-Fraktion gegeben. So hatte Günter Rudolph in der 64. Plenarsitzung erklärt, es sei fraglich, ob der Glücksspielstaatsvertrag „der große Wurf“ oder doch eher die „Kapitulation vor der Wirklichkeit“ sei.
Es stelle sich die Frage, ob sich der aktuell existierende illegale Online-Glücksspielmarkt in einen rechtskonformen Tunnel kanalisieren lasse. Das illegale Glücksspiel sei jahrelang hingenommen worden. Zweifellos sei eine rechtliche Änderung notwendig. Unstrittig sei auch der positive Ansatz, dass es eine für die ganze Bundesrepublik zuständige Glücksspielbehörde geben werde.
Fragwürdig sei allerdings der Zeitpunkt der Betriebsaufnahme:
Der Glücksspielstaatsvertrag soll am 1.07.2021 in Kraft treten, diese Behörde soll ihre Tätigkeit am 1.01.2023 aufnehmen. Das finde ich schon ein bisschen merkwürdig. Also bisher illegale Online-Angebote können dann genutzt werden und die Aufsichtsbehörde wird anderthalb Jahre später instrumentalisiert.
Dies sei ein arger „Wegfehler“ und es sei zweifelhaft, wie die Kontrolle in der Zwischenzeit funktionieren könne.
Die durch die Glücksspielsucht bedingten Folgen und die Kosten könnten lauf Rudolph auf über 6,6 Mrd. Euro beziffert werden. Diese Kosten müsse die Allgemeinheit tragen. Daher sei ein Spieler- und Jugendschutz notwendig. Diese sei nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag jedoch nicht ausreichend.
So halte die SPD-Fraktion die Begrenzung des Einzahlungslimits auf 1.000 Euro für zu hoch. Dies werde auch in den Berichten der Suchtberater deutlich. Dieser Kritik schloss sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an.