900.000 Euro mit Spielautomaten hinterzogen? Salzburger Gastronom vor Gericht
Ein 45-jähriger Gastronom muss sich seit gestern wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Salzburg verantworten. Der ehemalige Betreiber von vier Lokalen soll die Gewinne seiner Spielautomaten nicht ordnungsgemäß deklariert und so knapp 900.000 Euro am Finanzamt vorbeigeschleust haben. Die Geräte waren während der Ermittlungen konfisziert und ausgewertet worden.
Falsche Schätzungen des Finanzamts?
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zwischen 2011 und 2015 Einkommens- und Umsatzsteuer in Höhe von 865.000 Euro hinterzogen zu haben. Konkret habe er die entsprechenden Jahres-Abgabeerklärungen nicht oder falsch durchgeführt.
So hätten die Prüfungen der Finanzpolizei ergeben, dass er mit den in seinen Lokalen aufgestellten Spielautomaten deutlich höhere Erlöse erwirtschaftet habe, als offiziell angegeben. Teils, so der Vorwurf, habe der Unternehmer Dokumentationen der monatlichen Tageseinnahmen schlicht kopiert.
Dass die Buchführung seines Mandanten nicht ordnungsgemäß gewesen sei, habe laut den Salzburger Nachrichten auch dessen Verteidiger nicht bestritten. Ihm deswegen jedoch Steuerhinterziehung in der besagten Höhe zu unterstellen, sei „aus der Luft gegriffen“.
Vielmehr führe das Finanzamt völlig überhöhte Schätzungen ins Feld und argumentiere inhaltlich widersprüchlich, so der Jurist in seinem Eröffnungsplädoyer:
Es müssen schon Nachweise erbracht werden (…) Der Angeklagte ist unschuldig, er wird freizusprechen sein.
Verbotenes Kleines Glücksspiel floriert
Immer wieder sorgt das in Salzburg illegale Kleine Glücksspiel, also das Spiel am Automaten, für Schlagzeilen. So durchsuchte ein Großaufgebot von LKA, BKA und Finanzbehörden im September 2020 in der Stadt knapp 28 Glücksspielstätten, Geschäfts- und Privaträume.
Die Lizenzvergabe für das Kleine Glücksspiel ist in Österreich Ländersache. Im Burgenland, in Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und Kärnten darf auch außerhalb von Spielbanken am Automaten um Geld gespielt werden. In Salzburg, Wien, Tirol und Vorarlberg ist dies verboten.
In Ermangelung eines klar definierten, eigenen Straftatbestandes „illegales Glücksspiel“ blüht das Geschäft jedoch auch in diesen Bundesländern.
Im Rahmen der Operation „Jackpot“, bei der zeitgleich sechs weitere Objekte in Wien und Oberösterreich unter die Lupe genommen wurden, konfiszierten die Fahnder 177 Spielautomaten. Die Ermittler gaben damals an, Hinweise darauf zu haben, dass die illegalen Automaten zur Gewinnmaximierung der Lokalbetreiber manipuliert worden seien.
Im aktuellen Fall wird dem Angeklagten keine Manipulation der Geräte, sondern lediglich seiner Abrechnungen zur Last gelegt. Ein Sprecher gab nach Ende der Verhandlung an, dass das Gericht weitere Unterlagen benötige, um zu einem abschließenden Urteil zu gelangen. Deshalb sei die Verhandlung vertagt worden.
Bei Verurteilung drohen dem eigenen Angaben zufolge mittlerweile arbeitslosen Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft und Strafzahlungen in Höhe eines Vielfachen des hinterzogenen Betrags.