Österreich: Novomatic-Managerin muss vor U-Ausschuss
Die Novomatic-Managerin Eva Glawischnig muss als Zeugin vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss in Wien aussagen. Dies geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH) hervor. Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) hatte die Vorladung der ehemaligen Grünen-Chefin gefordert, da Glawischnig in „prominenter Position bei Novomatic angestellt“ sei.
Das Unternehmen war in den Fokus von Ermittlungen um Parteispenden und vermeintlichen Postenschacher geraten, nachdem im Mai 2019 ein Video aufgetaucht war, in dem der ehemalige Vize-Kanzler Heinz-Christian Strache behauptet hatte „Novomatic zahlt alle.“ Mehrere Novomatic-Manager hatten Straches Aussagen vor dem U-Ausschuss als haltlos zurückgewiesen.
Die Spendengelder der Novomatic waren erst in der vergangenen Woche Thema im Ibiza-Ausschuss. Novomatic Manager Martin Schwarzbartl hatte in seinen Ausführungen erklärt, dass es im Zusammenhang mit Spenden keine Einflussnahme auf Politiker gegeben habe. Vielmehr habe Novomatic Spenden für den Sport, die Kultur und die Kunst vergeben.
„Niederlage für die rot-pinke U-Ausschuss-Koalition“
Der ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl hat die Ladung Glawischnigs gestern als „Niederlage für die rot-pinke U-Ausschuss-Koalition“ bezeichnet. Die Parteien SPÖ, Grünen, FPÖ und Neos hatten die Aussage der 51-Jährigen im Dezember abgelehnt, nach Meinung des Gerichts aber nicht ausreichend begründet. Vertreter der Parteien seien der Ansicht, die ehemalige Politikerin habe im Untersuchungsausschuss nichts zur Aufklärung der Affäre beizutragen, berichtet der Kurier.
Die ÖVP-Fraktion im U-Ausschuss teilt diese Position nicht. In einer Pressemitteilung des ÖVP-Parlamentsklubs betonte Gerstl gestern die Wichtigkeit von Glawischnigs Aussage:
„Als ehemalige Grüne Bundessprecherin hat Glawischnig vielseitige Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern und hat in ihrer leitenden Funktion bei Novomatic – einem Unternehmen mit hoher Relevanz im U-Ausschuss – Wahrnehmungen zum Untersuchungsgegenstand, die auch in den Akten zu finden sind. Noch eindeutiger kann die Begründung einer Ladung gar nicht sein.“
SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer bewertet die Entscheidung des VfGH unterdessen nicht als Niederlage. Laut Krainer habe die ÖVP „(…) ohne es zu wollen, dem Untersuchungsausschuss einen Gefallen getan.“ Es sei ersichtlich, dass das Gericht hohe Anforderungen an die Mehrheit stelle, wenn diese ein Minderheitsverlangen bestreite.