30.000 Euro beschlagnahmt: Polizei deckt illegales Glücksspiel in Sindelfingen auf
In Sindelfingen hat die Polizei am Montagmorgen in einer Gaststätte eine unerlaubte Glücksspiel-Veranstaltung aufgedeckt. Wie das Polizeipräsidium Ludwigsburg berichtet, stellten die Beamten dabei 30.000 Euro sicher.
Bereits im September sei das betreffende Café in der Ziegelstraße dadurch aufgefallen, dass es die Sperrzeiten nicht eingehalten hätte.
Auch am Wochenende konnte die Polizei eine unerlaubten Glücksspielveranstaltung dadurch aufdecken, dass die betreffenden Lokale die Sperrstunde nicht einhielten. So wurde zum Beispiel im nordrhein-westfälischen Lünen ein illegal aufgestellter Spielautomat sichergestellt. Das Lokal, in dem dieser von der Polizei entdeckt wurde, sei dadurch aufgefallen, dass es noch 2:00 Uhr nachts betrieben worden sei. Die Sperrstunde jedoch hätte bereits 23:00 Uhr Sperrstunde begonnen. Als die Polizei die Gaststätte betrat, hätten die Gäste gerade versucht, den mobilen Spielautomaten aus dem Raum zu schieben.
Am Montagmorgen, gegen 4:20 Uhr, hätten Beamte des Polizeireviers Sindelfingen daher das Gastgewerbe erneut überprüft. Zunächst seien sie dabei auf mit blickdichten Folien und Decken verhangene Fenster und eine verschlossene Eingangstür getroffen. Von drinnen allerdings seien Stimmen nach außen gedrungen.
Auf Anfrage der Polizei habe der 46-jährige Betreiber die Tür geöffnet. Im Inneren hätten die Beamten dann 15 weitere Personen, unter ihnen eine 21-jährige Frau und 14 Männer zwischen 20 und 66 Jahren entdeckt. An zwei Tischen sei um Bargeld gespielt worden.
Anzeigen wegen illegalen Glücksspiels und Verstößen gegen die Corona-Verordnung
Die Polizei habe sämtliche Anwesenden durchsucht. Einer der Männer habe die Anweisungen der Beamten dabei ignoriert und sich schließlich sogar gegen die Kontrolle gewehrt. In der Pressemitteilung der Polizei heißt es hierzu:
Gegen seine Durchsuchung wehrte er sich, so dass er schließlich von mehreren Beamten zu Boden gebracht werden musste. Ihm wurden Handschließen angelegt. Hierbei beleidigte er die Polizisten. Der Versuch des Gastwirts, beruhigend auf ihn einzuwirken, blieb erfolglos.
Den 40-Jährigen erwarte nun eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die anderen Anwesenden müssten mit Anzeigen wegen der Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels beziehungsweise der Beteiligung hieran rechnen.
Gegen den Gastwirt werde außerdem wegen des Verstoßes gegen das Gaststättenrecht und gegen die Corona-Verordnung ermittelt.