Glücksspiel in Sizilien: Mindestabstände und Prämien für Glücksspielgegner
Die Regionalregierung Siziliens hat in dieser Woche ein neues Glücksspiel-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz soll bereits am 13. Oktober in Kraft treten und betrifft in erster Linie die Betreiber von Spielhallen und Spielautomaten in der südlichsten Region Italiens.
Wie die italienische Tageszeitung La Repubblica berichtet [Seite auf Italienisch], führe die Regierung mit dem Gesetz erstmals Mindestabstände zwischen Spielhallen und außgewählten anderen Orten ein. In anderen Regionen Italiens sind derartige gesetzliche Mindestabstände bereits üblich.
Sizilien ist eine der fünf italienischen Regionen, die ein politisches Sonderstatut haben. Neben Friaul-Julisch Venetien, Trentino-Südtirol, dem Aostatal und Sardinien hat Sizilien damit mehr finanzielle Autonomie als die restlichen 15 Regionen Italiens. Auch werden den autonomen Regionen mit Sonderstatut weitreichende Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen zugesprochen.
Mindestabstände abhängig von Bevölkerung
Der künftige Mindestabstand auf Sizilien hänge von der Größe der jeweiligen Stadt ab. In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern (bspw. Palermo, Catania, Messina, Agrigent) müssten 500 Meter Luftlinie Abstand eingehalten werden. In kleineren Städten werde dieser auf 300 Meter festgelegt.
Zum einen werden Spielhallen oder andere Orte, an denen Spielautomaten betrieben werden, den genannten Mindestabstand zueinander beachten müssen.
Zum anderen seien die gleichen Abstände zu folgenden Orten einzuhalten: Schulen, Jugendzentren, Krankenhäusern, Kirchen, Sportzentren, Friedhöfen, Altenheimen, Militärkasernen und Leichenhallen.
In einem gemeinsamen Statement schreiben die Mitglieder der sizilianischen Gesundheitskommission, Antonio De Luca, Giorgio Pasqua, Francesco Cappello und Salvatore Siragusa:
Dies ist ein Gesetz, das Sizilien gefehlt hat und wir sind sicher, dass viele Familien, die aufgrund des Glücksspiels und der geldverschlingenden Spielautomaten zerstört wurden oder alles verloren haben, es mit großer Freude annehmen werden. Wir sind froh, dass es bei diesem Thema zu einer einvernehmlichen Zustimmung aller Parteien […] gekommen ist.
Zu Schließungen bereits existierender Spielstätten werde es nicht kommen. So gälten die neuen Mindestabstände lediglich für künftige Spielhallen oder individuell betriebene Spielautomaten.
Bei Nichtbeachtung drohten Geldstrafen von 2.000 bis 10.000 Euro. Bei wiederholtem Verstoß könnten diese bis auf 50.000 Euro ansteigen.
Prämien für offene Ablehnung des Glücksspiels
Das Gesetz sehe noch eine weitere Neuerung vor, die dazu dienen soll, das Glücksspiel einzudämmen. Betreiber von Freizeiteinrichtungen, darunter auch Bars und Cafés, sollen künftig eine Prämie erhalten, wenn sie sich öffentlich als Glücksspielgegner bekennen.
Dazu müssten sie nicht nur auf das Aufstellen von Spielgeräten verzichten, sondern in ihren Fenstern oder Türen auch ein Schild mit der Aufschrift „Slot? Nein Danke!“ [„Slot? No Grazie!“] anbringen.
In welcher Weise die Prämienvergabe dokumentiert und umgesetzt werde, obliege den einzelnen Kommunen.