Donnerstag, 26. Dezember 2024

Neue Steuer in Großbritannien belastet das Glücksspiel

Britische Flagge

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Neue Glücksspielsteuer in Großbritannien belasted Online Casinoindustrie

Die ausländische Online Glücksspiel Industrie steht in Großbritannien vor einer neuen Ära der steuerlichen Belastung – und damit auch der gesunkenen Gewinne. Im Vereinigten Königreich trat nun die ausgesprochen kontroverse Point of Consumption Steuer (oder kurz PoC Steuer) in Kraft. Diese Verbrauchsstellen-Steuer ist nun legal, obwohl ein gerichtlicher Widerspruch noch ansteht.

Gleiches Recht für alle

Das neue Gesetz funktioniert laut der britischen Regierung so, dass die Online Glücksspiel Betreiber 15 % aller Gewinne abgeben müssen, die sie von Spielern aus dem Vereinigten Königreich einfahren. Die Steuer sei dazu gedacht, das Feld zwischen ausländischen und britischen Anbietern auszugleichen.

„Die neuen Regeln werden ein faires Steuersystem für alle Glücksspiel-Betreiber einführen“, erklärte Priti Patel, Exchequer Secretary der UK Treasury.

„Die Anbieter, die ihren Standort in das Ausland verlegt haben um zu vermeiden, Steuern in Großbritannien zahlen zu müssen, werden nun trotzdem entsprechende Abgaben leisten müssen. Die Regierung hat hier gleiche Chancen für alle erschaffen – alle Online Glücksspiel-Betreiber, die Kunden aus dem Vereinigten Königreich bedienen, müssen nun alle angemessen dafür bezahlen.“ Experten rechnen damit, dass die neue Steuer rund 300 Millionen Britische Pfund in die maroden Kassen des Staates spülen wird.

Eine Klage steht an

Das neue Steuergesetz ist aber alles andere als in trockenen Tüchern. Eine Klage der Gibraltar Betting und Gaming Association (GBGA) ist darauf aus zu beweisen, dass das PoC Gesetz nicht mit der Gesetzgebung der Europäischen Union vereinbar ist. GBGA Chief Executive, Peter Howitt, erklärte der Presse am ersten Dezember, dass er auf der Suche nach einem Richter „mit genügend Erfahrung im steuerrechtlichen Bereich“ sei, bevor er tatsächlich einen Gerichtstermin anberaumen werde. Howitt gestand aber auch ein, dass trotz aller Vorbereitung, eine erfolgreiche Klage politisch sehr schwierig sei. „Ich denke, wir brauchen gute Argumente, aber ich bin vorsichtig mit zu viel Enthusiasmus, wenn es darum geht, gegen einen Staat in einem Steuerrechtsfall zu klagen. Der Rechtsstreit beinhaltet eine Menge Elemente, die ihn politisch brisant machen, aber die GBGA ist der festen Überzeugung, dass es hier eine Menge Punkte gibt, mit denen man sich auseinandersetzen muss.“

Die Einführung der Point of Consumption Steuer kommt direkt einen Monat nach der Einführung der PoC Regulierungseinrichtung – ein doppelter Schlag, der – so einige Experten – die Attraktivität von Auslandsstandorten wie der Isle of Man oder eben auch Gibraltar gänzlich unattraktiv werden lassen. Gibraltar war in den letzten Monaten immer wieder in den Schlagzeilen, da zwei große Online Glücksspiel-Anbieter ihre gesamten Geschäftsaktivitäten in das Steuerparadies verlegten.

Wenig Änderung für die Isle of Man

Unterdessen sieht Peter Greenhill, der e-Gaming Chef des Isle of Man Department of Economic Development die Entwicklung gelassen und meinte, die Einführung der PoC Steuer würde nur einen sehr geringen Einfluss auf die dort angesiedelten Unternehmen und ihre Geschäfte haben. „Der Effekt der Point of Consumption Gesetze auf den Glücksspiel-Sektor auf der Isle of Man wird deutlich weniger einschlagend sein als bei anderen Gesetzgebungen, da die Mehrheit der Spieler unserer Lizenznehmer, obwohl diese sehr unterschiedlich arbeiten und geografisch weit auseinander liegen, nicht aus den britischen Inseln stammt“, so Greenhill.

Abstrafung ist möglich – aber langwierig

Sollten weitere ausländische Träger klagen oder – wie zum Beispiel beim deutschen Glücksspielstaatsvertrag geschehen – die EU selber eingreifen, könnten die Gewinne auf den britischen Inseln schnell verpuffen. Ein Rückzug der ausländischen Anbieter jedoch würde den eigenen Markt und die lokalen Anbieter stärken, da diese keine weiteren Nachteile von den PoC Steuern zu erwarten haben. Genau das scheint der Plan der britischen Regierung zu sein – ein Plan, der offensichtlich gegen den Gedanken eines freien EU-Marktes verstößt und daher durchaus anfechtbar erscheint – auch wenn solche Verfahren in anderen Ländern, wie zum Beispiel in Österreich, sich oft über Jahre hinziehen und in dieser Zeit dem Staat die erhofften Gewinne, beziehungsweise die erwünschte Kontrolle, bescheren.