Montag, 25. November 2024

Gelockerte Corona-Verordnungen für Spielhallen in Baden-Württemberg und Saarland

Merkur Spielhalle von außen|Spielhalle in einer Straße

Die Bundesländer Baden-Württemberg und Saarland haben neue Corona-Verordnungen beschlossen. Wie das Branchenmagazin games & business am Montag berichtet hat, enthielten die Regelungen wesentliche Lockerungen zur Masken- und Abstandspflicht in Spielhallen.

Mehr Platz für Spieler im Saarland

Im Saarland ist die neue „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP)“ bereits am Montag in Kraft getreten und soll noch bis zum 12. Juli gelten. Sie lockert die Begrenzung der Zutrittsregeln für den Publikumsverkehr.

Pro fünf Quadratmeter Grundfläche darf ab sofort einem Spielhallengast Zutritt gewährt werden. In der Vorversion der Verordnung mussten die saarländischen Spielhallen pro Gast noch zehn Quadratmeter Grundfläche zur Verfügung stellen, um dem Corona-Abstandsgebot gerecht zu werden.

Werde ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten, sollen unabhängig von der Nutzfläche mindestens vier Gäste pro Spielhalle zulässig sein. Bisher erarbeitete Hygienekonzepte im Saarland sollen ihre Gültigkeit bewahren. Der Automaten-Verband Saar (AVS) appelliere an seine Mitglieder, die neuen Vorgaben zu befolgen:

„Wir bitten Sie nachdrücklich, weiterhin die Hygieneanforderungen und das Abstandsgebot strikt einzuhalten. Bitte denken Sie stets daran, dass die Ortspolizeibehörden streng kontrollieren, ob die Regelungen eingehalten werden.“

Kein Mund-Nasen-Schutz in Baden-Württemberg

Mit dem morgigen Inkrafttreten der neuen „Corona-Verordnung (CoronaVO)“ in Baden-Württemberg soll das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in Spielhallen entfallen. Hierdurch könne in den Einrichtungen das temporär eingeführte Rauchverbot ausgesetzt werden.

Die Spielhallen in Baden-Württemberg dürfen bereits seit dem 11. Mai den Betrieb fortsetzen. Zuletzt kam es aufgrund der Einhaltung der Maskenpflicht immer wieder zu Auseinandersetzungen. So hatten Polizisten im Zuge der Wiedereröffnung wiederholt Verstöße gegen die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung registriert.

Wie der Automaten-Verband Baden-Württemberg (AVBW) in einem Rundschreiben mitgeteilt habe, gelte die Lockerung jedoch nur für Spieler. Spielhallenangestellte müssten den Schutz weiterhin tragen. Diese Beschränkung entfiele allerdings dort, wo andere Sicherheitsmaßnahmen, beispielsweise „Spuckschutzwände“ installiert worden seien.

Für die Spielhallenbetreiber könnte der Abbau der Restriktionen einen positiven Effekt haben. Mit einem Wegfall der Einschränkungen dürfte die Attraktivität eines Spielhallenbesuchs zunehmen.