Montag, 25. November 2024

Fachbeirat Glücksspiel­sucht lehnt Duldung von Online-Casinos ab

Hammer

In der vergangenen Woche haben sich einzelne Bundesländer für die Duldung von Online-Casinos bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages ausgesprochen. Nun lehnt der siebenköpfige Fachbeirat Glücksspielsucht diese in seiner Pressemitteilung vom 19. Juni entschieden ab.

Duldung oder Verfolgung von Online-Casinos bis Sommer 2021?

Die Bundesländer Hessen und Sachsen haben sich kürzlich dagegen ausgesprochen, Online-Casinos vor Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im Juli 2021 zu sanktionieren. Grund hierfür war, dass diese dann ohnehin eine Lizenz erhalten und legal operieren könnten, wie die NDR-Journalisten Philipp Eckstein und Jan Lukas Strozyk berichtet hatten.

Neben den Bundesländern ermöglichen auch die Verwaltungsgerichte eine Übergangsregelung bis zur Öffnung des Marktes für Online-Casinos und Online-Poker. So hat das Verwaltungsgericht Darmstadt kürzlich die Ruhestellung eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens beschlossen. Dessen Gegenstand war eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt gegen einen Glücksspielanbieter. Ende März hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Fall zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe und einem Glücksspielanbieter ähnlich entschieden und die Ruhestellung angeordnet.

Auch wenn es Bestrebungen gibt, die Online-Casinos bis zum Sommer 2021 zu dulden, sind diese mit Ausnahme von Schleswig-Holstein bis dahin offiziell in Deutschland verboten. Dies bestätigte erst Anfang des Jahres eine Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes, nach der das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland eine behördliche Erlaubnis erfordere.

Auf diese Rechtlage beruft sich der Fachbeirat Glücksspielsucht. Er halte es für falsch, derzeit „illegal agierende“ Glücksspielanbieter zu tolerieren. Damit würde durch strafbares Handeln ein Wettbewerbsvorteil für nicht in Deutschland lizenzierte Online-Glücksspielanbieter aus dem Ausland geschaffen.

Konrad Landgraf, Geschäftsführer der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern, sagte:

Das ist in etwa so, als würden Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 100 fahren und nicht dafür belangt werden, weil 500 Meter später ja sowieso 100 km/h gelten.

Darüber hinaus, so Dr. Tobias Hayer vom Institut für Psychologie der Universität Bremen, stelle die Duldung eine Gefahr dar, denn die entsprechenden Online-Glücksspielangebote würden keinen Spieler- und Jugendschutz leisten. Durch die hohe Verfügbarkeit und die schnelle Spielgeschwindigkeit hätten sie ein hohes Suchtpotenzial. Zudem verstärke „exzessive Werbung für Online-Glücksspiele“ die Problematik.

Statt für eine Duldung spreche sich der Fachbeirat daher dafür aus, Glücksspielanbieter von der Lizenzvergabe im nächsten Jahr auszuschließen, die derzeit illegal in Deutschland ihre Online-Glücksspiele anböten.