Gemeinnützigkeit: Ist das Ende für Overwatch und Fortnite im Sportverein in Sicht?
Die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in ihrem Beschluss „Ehrenamtsgesetz 2021“ vom 16. Juni positiv zu der Frage der Gemeinnützigkeit von Sportvereinen mit E-Sport-Bereich positioniert. Allerdings könnten einige Vereine ihren Status der Gemeinnützigkeit verlieren, was unabsehbare wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen könnte.
Erklärtes Ziel der Fraktion sei der Abbau der Bürokratie und die stärkere Förderung ehrenamtlich tätiger Personen. Dieses Ziel solle durch die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Erhöhung der Ehrenamtspauschale, die Steuerbefreiung für Sachleistungen sowie den Verzicht auf steuerliche Anrechnung kommunaler Aufwandsentschädigungen erreicht werden.
Dies könnte sich bei genauerem Hinsehen für einige Vereine allerdings als Boomerang erweisen. Grund ist ein ergänzender Satz unter Punkt 2.6. des Positionspapiers, in dem es um die Rechtssicherheit der Sportvereine geht, die auch eine E-Sport-Abteilung haben:
Wir sorgen für Rechtssicherheit von Sportvereinen, die E-Sports-Abteilungen betreiben. Um für diese Vereine die Gefahr der Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu beseitigen, werden wir eine rechtliche Klarstellung der Behandlung von E-Sports herbeiführen. Wir werden deshalb darauf hinwirken, dass der Anwendungserlass zu § 52 AO am Ende der laufenden Nummer 7 um die Formulierung „E-Sports fällt unter den Begriff Sport, soweit es sich um elektronische Sportsimulationen handelt“ ergänzt wird.
Was könnte die Umsetzung des Beschlusses für E-Sport in Vereinen bedeuten?
Ob E-Sport als Sport bezeichnet werden könnte, darüber wird bereits seit langem debattiert. Während Lobby-Verbände wie der eSport-Bund Deutschland (ESBD) sich dafür einsetzen, dass E-Sport als Sport anerkannt wird, sind die meisten Landessportverbände und der Deutsche Olympische Sportbund (DOBS) der Ansicht, dass Echtzeit-Strategiespiele und Ego-Shooter wie Overwatch, Dota2 und Counter Strike nicht als Sport zu bezeichnen seien.
Sportsimulationsspiele wie FIFA, eFootball, NBA 2K20 und PES 2020 würden jedoch anerkannt werden. Dies könnte im Umkehrschluss bedeuten, dass die im Beschluss angekündigten Erleichterungen nicht für Vereine gälten, die beispielsweise ein Fortnite-Team fördern. Es könnte sogar zur Folge haben, dass ihnen der Anspruch auf Förderung versagt wird. Auf diese sind zahlreiche Vereine allerdings angewiesen.
Hans Jagnow, Präsident des ESBD, drückte zwar seine Freude darüber aus, dass der E-Sport thematisiert werde, er strebe aber eine ganzheitliche Lösung an, bei der alle kompetitiven Spiele die gleiche Behandlung erführen.
Der Vizepräsident des ESBD, Martin Müller, fügte ergänzend hinzu:
Bei dieser Regelung wären E-Sport-Vereine benachteiligt. Zudem wird das Ehrenamt in Sportvereinen, die aus guten Gründen über reine Sportspiele hinausgehen, nicht gewürdigt. Es ist es gut, dass sich dem Thema Gemeinnützigkeit endlich angenommen wird. Die Einschränkung auf Sportspiele wäre jedoch absolut enttäuschend.
Es bleibt nun abzuwarten, ob die Fraktion den Passus aus ihrem Beschluss streichen wird oder ob Sportvereinen schwierige Zeiten bevorstehen könnten.