Bluttat: Frau bringt spielsüchtigen Partner nach dessen Spielhallenbesuch fast um
Eine 33-jährige Frau muss sich seit dieser Woche vor dem Bonner Landgericht wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die zweifache Mutter soll über einen Spielhallenbesuch ihres spielsüchtigen und gewalttägigen Lebensgefährten so in Rage geraten sein, dass sie ihn mit einem Messer beinahe getötet habe.
Keine Erinnerung an die Tat
Am 13. Dezember 2019 kam es im rheinischen Mechernich zu einer blutigen Gewalttat. Eine 33-Jährige ging im Flur eines Mehrparteienhauses mit einem Küchenmesserauf ihren 40-jährigen Partner los. Der Mann konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.
Angaben lokaler Medien zufolge, habe die Angeklagte zu Prozessbeginn am Donnerstag unter Tränen erklärt, sich nicht an die ihr zur Last gelegte Tat erinnern zu können:
Ich muss es ja wohl gewesen sein, aber ich weiß nichts von einem Messer, auch nicht, dass ich zugestochen habe.
Ihre Erinnerung setze erst ab dem Zeitpunkt ein, an dem ihr ein Polizist Handschellen angelegt habe.
Hintergrund des Übergriffs sei ein Stunden zuvor eskalierter Streit gewesen. Sie habe den Verdacht gehabt, dass ihr Freund den Abend „saufend“ und mit Glücksspiel verbringen wollte.
Bereits in der Vergangenheit sei es in der Partnerschaft immer wieder zu Problemen aufgrund der Spielsucht und des exzessiven Trinkverhaltens des Mannes gekommen. Auch sei er ihr und den beiden Kindern gegenüber wiederholt gewalttätig geworden.
Täterin und Opfer alkoholisiert
Statt zu Hause zu bleiben, habe der Mann beim Verlassen der Wohnung 200 Euro aus ihrem Geldbeutel entwendet. Die folgenden Stunden soll er zunächst trinkend bei einem Nachbarn und dann in einer Spielhalle verbracht haben.
Währenddessen habe seine Freundin rund einhundertmal versucht, ihn über sein Handy zu erreichen und ihn mit wüsten Beschimpfungen per Messengerdienst bombardiert.
Eigenen Angaben zufolge habe sie dann sein Hab und Gut in Säcke gepackt und vor die gemeinsame Wohnung geworfen. In der Folge habe sie selbst zur Flasche gegriffen. Die spätere Untersuchung hatte einen Blutalkoholwert von 1,76 Promille ergeben.
Ein alkoholbedingter Vollrausch kann strafrechtlich als tiefgreifende Bewusstseinsstörung klassifiziert werden und dazu führen, dass die Unzurechnungsfähigkeit oder Schuldunfähigkeit festgestellt wird. Bei Tötungsdelikten setzt der Gesetzgeber einen Blutalkoholwert von 3,3 Promille als Grenze fest, im Einzelfall kann diese auch höher ausfallen.
In der Nacht, so die Rekonstruktion der Staatsanwaltschaft, habe die Frau ihren Partner dann rauchend im Hausflur angetroffen, wo es zu der Bluttat gekommen sei.
Der Prozess wird fortgesetzt. Bei Verurteilung wegen versuchten Totschlags droht der Angeklagten, die sich seit der Tat in Untersuchungshaft befindet, eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren.