Donnerstag, 21. November 2024

Streit um Werbung für Online-Casinos vor Gericht

Hammer Paragraph

Das Münchener Landgericht muss sich heute mit der Rechtmäßigkeit der Werbung für Online-Casinos auseinandersetzen. Kläger ist der Bundesverband der Deutschen Glücksspielunternehmen (BDGU), der einem TV-Sender die bundesweite Ausstrahlung von Werbung für Online-Glücksspiel vorhält, obwohl dieses nur in Schleswig-Holstein erlaubt ist.

Irreführende Werbung?

Bei der Causa, die am heutigen Montag vor dem Landgericht München I verhandelt wird, geht es um die Klage des BDGU gegen einen bisher nicht genannten Privatsender.

Nach Auffassung des Verbands ist dessen deutschlandweit ausgestrahlte Werbung für Anbieter von Online-Casinos und Online-Automatenspielen rechtswidrig und irreführend. Mit der Klage will der BDGU erreichen, dass die bundesweite Werbung für lediglich regional lizenzierte Angebote künftig verboten wird.

Die Anwälte des auf der Anklagebank sitzenden Senders berufen sich im Gegenzug auf eine bestehende Lizenz der fraglichen Anbieter. Diese würde es den Unternehmen erlauben, ihre Online-Casinos in Deutschlands nördlichstem Bundesland legal zu betreiben.

Zudem werde in jedem Werbeclip eine Information eingeblendet, die auf diesen Umstand hinweise:

Dieses Angebot gilt nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein.

Dieser Hinweis reiche nach Ansicht des Senders aus, um die regionale Beschränkung des Angebots kenntlich zu machen und potenziellen Kunden in anderen Landesteilen zu verdeutlichen, dass das Angebot nicht für ihre Region gelte.

Neue rechtliche Regelung bei neuem Vertrag

Unabhängig von dem bevorstehenden Urteil könnte ein etwaiges Verbot aufgrund der bevorstehenden Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags nur von kurzer Dauer sein.

Im vergangenen März hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder auf die Grundzüge eines neuen Vertrags geeinigt, der unter anderem das Online-Glücksspiel auf rechtlich sichere Füße stellen soll.

Für viele der Beteiligten stellt die heutige Verhandlung ein Novum dar, denn sie wird aufgrund der im Zuge der Covid-19-Pandemie eingeleiteten Schutzmaßnahmen teilweise digital geführt. Während der Richter im Gerichtssaal anwesend ist, tragen die Anwälte von Kläger und Beklagtem ihre Argumente live im Videochat vor.

Im Falle einer Ratifizierung durch die Landesparlamente und der Zustimmung durch die EU-Kommission soll der Glücksspielstaatsvertrag am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Ab diesem Zeitpunkt dürften Online-Casinos bundesweit lizenziert sein, sodass kein Bedarf mehr an der heute zur Verhandlung stehenden Werbepraxis besteht.