Spielbanken in Deutschland öffnen wieder – mit Einschränkungen
Die deutsche Regierung hat am 6. Mai Lockerungen der Covid-19-Beschränkungen beschlossen. Da die Entscheidung hinsichtlich der Wiedereröffnung von den einzelnen Bundesländern autonom getroffen wird, gibt es einige Unterschiede.
Während das Saarland sich für einen eigenen Weg entschieden und die Öffnung der Spielhallen bereits ab dem 4. Mai wieder genehmigt hatte, nahmen in anderen Bundesländern die ersten Glücksspielstätten am 11. Mai wieder ihren Betrieb auf.
Andere bleiben auch weiterhin geschlossen. Was die Branche befürchtet hatte, scheint eingetreten: Ein Flickenteppich mit unterschiedlichen Vorgaben für Spielhallen und Spielbanken breitet sich deutschlandweit aus.
In welchen Bundesländern sind Spielbanken wieder geöffnet?
In Bayern sind seit dem 11. Mai zumindest die Automatenbereiche der Spielbanken wieder in Betrieb. Auch in Baden-Württemberg öffneten die Spielstätten am selben Tag wieder ihre Pforten. Unter strengen Hygieneauflagen ist dort auch das große Spiel wiedereröffnet.
Schleswig-Holstein gestattet den Spielern seit gestern wieder den Zugang zu Spielhallen und Casinos. In Rheinland-Pfalz hingegen müssen sich die Gäste noch bis zum 27. Mai gedulden.
Die Spielbanken in Hessen empfangen seit Freitag an den Standorten Kassel, Wiesbaden und Bad Homburg wieder ihre Gäste. Auch einige Spieltische im Bereich des klassischen Casinospiels sind in Betrieb, allerdings mit Einschränkungen.
Der Geschäftsführer der Bad Homburger Spielbank, Lutz Schenkel, sagte dazu:
„Am Roulette-Tisch können jetzt eigentlich nur zwei Gäste stehen. Sie müssen ihren Einsatz platzieren und dann wieder zurücktreten.“
Markierungen auf dem Boden, sogenannte „Player’s Points“, sollen den Gästen zur Orientierung dienen. Auch Blackjack-Tische sind wieder im Einsatz, da die Abstandsregelungen gut umsetzbar seien, sagte Schenkel. Poker wird derzeit noch nicht angeboten. Wo früher Pokertische standen, wurden Spielautomaten aufgestellt.
Schenkel kommentierte:
„Bei Pokerturnieren drängen sich zehn Personen am Tisch, das geht nicht.“
Tanzt das Glücksspiel aus der Reihe?
Laut der dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in Bayern galten Spielhallen noch als Freizeiteinrichtungen. Damit galten für Glücksspielstätten die gleichen Einschränkungen wie für Clubs, Diskotheken, Kinos, Bordelle und Badeanstalten.
In der vierten Ausgabe der BayIfSMV sind Spielhallen allerdings nicht mehr unter dieser Kategorie aufgeführt. Es wurde gemunkelt, dass die vermeintlichen Sonderregelungen für Spielstätten Ergebnis einer effizienten Lobbyarbeit der Glücksspielbranche und guter Kontakte zur Regierung seien.
Laut der Süddeutschen Zeitung, die beim Gesundheitsministerium diesbezüglich nachgefragt habe, seien Spielhallen bewusst nicht mehr in der Kategorie Freizeiteinrichtung aufgeführt, da dort Hygiene- und Abstandsvorschriften schlichtweg besser eingehalten werden könnten.