Britische Glücksspielbehörde: Keine Strafe für Royal Ascot Buchmacher
Im Juli 2019 hat die britische Glücksspielkommission (UKGC) Geldstrafen gegen sieben Royal Ascot On-Course Buchmacher verhängt, da sie Wetten eines Minderjährigen angenommen hatten. Am Mittwoch gab die UKGC jedoch bekannt, dass die Strafe in Höhe von jeweils rund 7.000 GBP für besagte Buchmacher aufgehoben werde.
Die Aufsichtsbehörde sagte, sie habe die Entscheidung angesichts der außergewöhnlichen wirtschaftlichen Herausforderungen getroffen, mit denen sich die Buchmacher auf der Rennbahn durch die Covid-19-Krise derzeit konfrontiert sähen.
Harte Strafen gegen Buchmacher wegen Verstoßes gegen die Regeln zur Altersüberprüfung
Beamte des Royal Borough of Windsor and Maidenhead und Vertreter der UKGC sowie der britischen Verbraucherzentrale führten im Juni letzten Jahres Testkäufe bei den On-Course-Buchmachern während der Royal Ascot-Rennen durch.
Sieben von 17 Buchmachern gestatteten es einem 16-Jährigen, Wetten in Höhe von 5 GBP zu platzieren. Die Glücksspielkommission entschied daraufhin, dass die Wettanbieter jeweils 2,5 % ihres Jahresumsatzes an die Behörde zahlen müssten, was einem Betrag von rund 7.000 GBP entspricht.
Royal Ascot Buchmacher verwarnt
Die Buchmacher auf den britischen Rennstrecken stehen derzeit unter starkem wirtschaftlichem Druck, seit die Rennen aufgrund der Covid-19-Krise eingestellt worden sind.
Aus diesem Grunde habe sich die Glücksspielbehörde dazu entschieden, die Sanktionen gegen die Buchmacher zu überprüfen und stattdessen Warnungen auszusprechen und Ratschläge zu erteilen.
Der Sprecher der UKGC [Seite auf Englisch] sagte weiterhin, dass die Behörde die Standards der Buchmacher künftig genau prüfen werde. Sollten Mängel festgestellt werden, würden Maßnahmen ergriffen.
Robin Grossmith, Direktor der Federation of Racecourse Bookmakers, begrüßte die Entscheidung der Behörde, die Situation erneut zu bewerten.
Grossmith kommentierte:
„Der Schutz von Kindern bleibt Priorität für alle Buchmacher auf den Rennstrecken, aber unter den gegebenen Umständen hat die Glücksspielkommission unter Berücksichtigung aller Faktoren ein ausgewogenes Urteil gefällt.“
Auch Chris Hudson, Präsident der British Racecourse Bookmakers Association, war erfreut über den Entschluss der UKGC und sicherte zu, mit den zuständigen Beamten der Behörde künftig enger zusammenarbeiten zu wollen.
Der Schutz Minderjähriger sei ein zentraler Aspekt des Glücksspielgesetzes, der von allen Buchmachern auf der Rennbahn unterstützt werde.