Freitag, 22. November 2024

Glücksspielbehörde der Länder wird Sitz in Sachsen-Anhalt haben

Marktplatz von Halle (Saale)

Eine geplante Glücksspielbehörde der Länder kommt nach Sachsen-Anhalt. Wie die Deutsche Presseagentur (DPA) meldet, habe die Ministerpräsidentenkonferenz dies am Donnerstag in Berlin beschlossen.

In welcher Stadt die mit der Kontrolle des Online-Glücksspiels beauftragte Länderbehörde angesiedelt werden wird, ist bislang noch offen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z) berichtet, werde derzeit über den Standort Halle (Saale) spekuliert.

Dieser könne sich vor allem wegen seiner Nähe zum Bundesland Sachsen und der sächsischen Großstadt Leipzig als günstig erweisen.

Viele Bundesländer wollten die Behörde

Im Vorfeld der Wahl von Sachsen-Anhalt hatten sich zahlreiche andere Bundesländer um die Behörde beworben. Die thüringische FDP hatte beabsichtigt, die Einrichtung in der Gemeinde Altenburg anzusiedeln. Auch die Bundesländer Hessen und Niedersachsen waren an der Anstalt interessiert. In Schleswig-Holstein, wo schon seit dem Jahre 2012 Lizenzen für das Online-Glücksspiel vergeben werden, hatte sich der Landtag dafür eingesetzt, die Behörde in das norddeutsche Bundesland zu holen.

Welche Befugnisse wird die Behörde haben?

Der Glücksspielbehörde der Länder sollen weitreichende Befugnisse übertragen werden. Beabsichtigt wird unter anderem, sie mit der Überwachung der personengebundenen, monatlichen Einzahlungslimits von 1.000 Euro und einer zentralen Sperrdatei für Spieler zu beauftragen.

Dies rief zuletzt Kritik beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hervor. Er bemängelte gegenüber der F.A.Z die weitführenden Rechte der Institution:

„Was als Schutz vor der Spielsucht gedacht ist, führt zur Totalüberwachung und Bevormundung. Die fürsorgliche Beobachtung durch den Staat geht zu weit. Es fehlt die Verhältnismäßigkeit.“

Ähnlich sieht dies auch Helge Block, die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen. Ihrer Ansicht nach müssten nach dem aktuellen Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag nicht nur die Daten von Zockern mit Suchtproblemen, sondern die aller Spieler gespeichert werden. Dies könne zum Konflikt mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung führen.

Wie Online-Glücksspielanbieter und Spieler in der Praxis mit der Glücksspielbehörde interagieren werden und ob womöglich Beschwerden auf die Behörde zukommen könnten, wird sich womöglich schon im nächsten Jahr zeigen.