Samstag, 23. November 2024

Bundesprüfstelle entscheidet: Coin Master wird nicht indiziert

Coin Master

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat am Donnerstag bekanntgegeben, dass die mobile Spiele-App Coin Master nicht indiziert werde. Nach Ansicht der BPjM gehe keine jugendgefährdende Wirkung von diesem Spiel aus. Gleiches gelte auch für die Spiele Coin Kingdom und Coin Trip.

Stars wie Pietro Lombardi und Diether Bohlen hatten Coin Master in Deutschland beworben. Auch Youtuber und Influencer stellten die Spiele-App ihrer Community vor.

Der Moderator Jan Böhmermann übte am 10. Oktober 2019 in seiner Sendung „NEO Magazin Royale“ heftige Kritik an der App und forderte Lehrer und pädagogische Einrichtungen dazu auf, bei der BPjM die Indizierung des Spiels als jugendgefährdendes Medium zu beantragen.

Laut Böhmermann sei Coin Master ein glücksspielähnliches Spiel, denn das Prinzip der Spiele-App erinnere an klassische Automatenspiele. So sagte Böhmermann:

„Eine niedliche kleine App mit süßen Tierchen in einer possierlichen Fantasiewelt, bei dessen Anblick viereckige Kinderaugen funkeln […]. Aber was hat ein virtueller Spielautomat in einem vermeintlichen Kinderspiel verloren?“

Coin Master als nicht jugendgefährdend eingestuft

Die BPjM sehe nach eingehender Prüfung des Spiels durch ein zwölfköpfiges Gremium derzeit keine Veranlassung, Coin Master und ähnliche Spiele-Apps als jugendgefährdend einzustufen.

Zwar erinnere die App an das Glücksspiel – die User können Münzen erwerben und eine Slot Maschine bedienen – aber da kein Geld gewonnen werden könne, werde Coin Master nicht als Glücksspiel bewertet.

Was wird indiziert?

Auf der Webseite der Bundesprüfstelle ist genau beschrieben, welche Medien auf den Index gesetzt werden. Dazu gehören „unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt wird.“

Damit auch Spiele mit Glücksspielcharakter und besonders hohem Suchtgefährdungspotenzial indiziert werden könnten, sei eine entsprechende Erweiterung der Gesetzgebung vonnöten, heißt es weiter auf der Webseite der Behörde.

Es gebe demnach keine rechtliche Handhabe, um simulierte Glücksspiele in Spiele-Apps oder Online-Spielen zu verbieten. Allerdings könnte die BPjM künftig Spiele mit Glücksspielcharakter möglicherweise genauer unter die Lupe nehmen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Coin Master davon nicht betroffen sein wird.