Nach Spielhallenbesuch in Köln: Schoss Zivilpolizist unrechtmäßig auf 19-Jährigen?
Im Sommer 2019 floh ein 19-Jähriger vor bewaffneten Verfolgern aus einer Spielhalle in Köln. Verletzt wurde er ins Krankenhaus eingeliefert. Erst später stellte sich heraus, dass es sich bei dem Schützen um einen Zivilpolizisten gehandelt hatte, der den mehrfach vorbestraften Teenager hatte festnehmen wollen. Nun fragen lokale Medien nach der Rechtmäßigkeit der Spielhallen-Aktion.
Ungeklärte Timeline
Wie der Express berichtet, sind bislang nicht alle Fragen zu der aufsehenerregenden Polizeiaktion vom Juli 2019 in der Kölner Innenstadt geklärt. Nach einer missglückten Festnahme in einer Spielhalle auf der Krefelder Straße hatten Zivilbeamte die Zielperson verfolgt und schließlich vor den Augen unbeteiligter Passanten niedergeschossen.
Warum es zur Schussabgabe kam, liegt auch über ein halbes Jahr nach dem Vorfall im Dunkeln. Der Express will erfahren haben, dass der verantwortliche Beamte seine Waffe bereits „deutlich vor dem eigentlichen Zugriff in der Hand“ hielt.
Offiziellen Zahlen zufolge richteten deutsche Polizisten die Dienstwaffe im Jahr 2018 insgesamt 56 Mal gegen Menschen. 11 Mal endete der „Schusswaffengebrauch gegen Personen“ tödlich, 34 Mal mit Verletzten.
Am Vormittag des 10. Juli 2019 wollten drei Zivilfahnder den mehrfach einschlägig vorbestraften und als gewaltbereit beschriebenen 19-jährigen Alexander G. festnehmen.
Es ging um den Verdacht, der gebürtige Grieche habe einem Drogendealer gewaltsam 320 Euro sowie zwei Kilo Marihuana abgenommen.
Showdown im Getränkemarkt
Die Ermittler beobachteten, wie der Teenager eine Spielhalle im Agnesviertel betrat. Doch der Zugriff missglückte: Als die Beamten sich dem Lokal näherten, kam ihnen der 19-Jährige entgegen.
Bis heute ist unklar, ob der Gesuchte die Polizisten zu diesem Zeitpunkt angriff und so den späteren Schusswaffengebrauch rechtfertigte. Die anschließende Flucht endete in einem rund 200m entfernten Getränkemarkt. Augenzeugen aus einer gegenüberliegenden Bank sollen die Situation unübersichtlich gefunden haben:
Als wir rauskamen, sahen wir, wie Leute aus dem Getränkehandel stürmten und schrien: Ruft die Polizei!
Dass es sich bei den Männern, die Alexander G. in das Geschäft verfolgten und dort niederschossen, um Polizisten gehandelt habe, sei nicht erkennbar gewesen. Der Verletzte wurde im Anschluss ins Kölner Uniklinikum eingeliefert. Über seinen derzeitigen Gesundheitszustand ist nichts bekannt.
Nach mehrfacher Express-Anfrage zum Stand der internen Ermittlungen gibt sich die zuständige Kölner Oberstaatsanwaltschaft aktuell vage: Die Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten würden derzeit geprüft. Ob die Diensthandlung des Beamten rechtmäßig gewesen sei oder nicht, sei noch nicht abschließend geklärt.