Randale im Wettbüro: 2 Jahre Haft für spielsüchtigen Obdachlosen in Irland
Im vergangenen Sommer zerschlug ein obdachloser Mann (32) im irischen Cork in einem Wettbüro Bildschirme im Wert von insgesamt rund 15.000 Euro. Vor Gericht gab Philipp B. an, aus Frustration über seine Spielsucht und seine Lebenssituation gehandelt zu haben. Gestern fällte der Cork Circuit Criminal Court sein Urteil: Philipp B. muss für zwei Jahre ins Gefängnis.
Ein Dutzend Monitore zerschlagen
Am 4. Juni 2019 betrat der obdachlose Philipp B. ein Paddy Power-Wettbüro auf der Cornmarket Street im irischen Cork. Ohne erkennbaren Grund, so spätere Zeugenaussagen, habe der Mann einen Stuhl ergriffen und damit auf die Bildschirmanzeigen des Lokals eingeschlagen. Insgesamt seien dabei zwölf 55-Zoll Monitore zu Bruch gegangen.
Kurz darauf stellte sich der 32-Jährige der Polizei. Da niemand die auf 100 Euro festgesetzte Kaution für ihn aufbrachte, befand er sich danach in Untersuchungshaft.
Buchmacher Paddy Power wurde 1988 im irischen Dublin gegründet. Seit 2016 agiert der Wettanbieter gemeinsam mit dem ehemaligen Konkurrenten Betfair unter dem Dach der Unternehmensgruppe Flutter Entertainment (Seite auf Englisch).
Bereits zu Prozessbeginn im November 2019 zeigte sich Philipp B. geständig. Die Frage, ob er ein Problem mit dem Buchmacher Paddy Power habe, bejahte er.
Er sei spielsüchtig und Wettbüros hätten den Großteil seines Lebens zerstört. Gleichzeitig betonte der Angeklagte, dass keine weitere Gefahr von ihm ausgehe. Vielmehr habe er sich zum Tatzeitpunkt in einer akuten Krise befunden:
Ich hatte nichts, wofür es sich zu leben lohnt, ich hatte keine Familie, keine Freunde. Ich habe es getan, um Hilfe zu bekommen. Ich wollte nicht auf der Straße leben. Ich bin einfach durchgedreht.
Verteidigerin bittet um Milde
Seine Verteidigerin bat das Gericht mit Verweis auf die schwierige Lebenssituation des Angeklagten um ein mildes Urteil: Die Randale im Wettbüro habe auch dem Zweck gedient, festgenommen zu werden und so zumindest temporär dem Leben auf der Straße zu entfliehen.
Dem zuständigen Richter reichte diese Erklärung nicht aus. Er erkenne an, dass der Angeklagte Verantwortung für seine Handlungen übernehme, nichtsdestotrotz habe es sich um eine schwerwiegende Tat gehandelt. Neben der Sachbeschädigung sei ihm vorzuwerfen, dass er die Anwesenden in Angst und Schrecken versetzt habe, auch wenn dies nicht seine Intention gewesen sei.
Philipp B. muss nun für zwei Jahre ins Gefängnis. Ein drittes Jahr wurde zur Bewährung ausgesetzt.