Montag, 25. November 2024

US-Urteil: Privat­darlehen im illegalen Glücksspiel-Milieu müssen zurückgezahlt werden

Skyline von New York

Darlehen müssen auch dann zurückgezahlt werden, wenn sie mit Geldern aus dem illegalen Glücksspiel finanziert wurden. Dies entschied das Berufungsgericht des US-Bundesstaates New York in einem jetzt bekanntgewordenen Urteil aus dem Dezember 2019. Zwei illegale Buchmacher hatten sich um eine private Leihgabe in Höhe von 170.000 USD gestritten.

Monatliche Raten von 1.600 USD

In Fall Ceti v McGillin kam der Court of Appeals von New York am 19. Dezember 2019 zu einem Urteil (Seite auf Englisch): Finanzielle Absprachen haben auch dann Bestand, wenn sie im illegalen Glücksspiel- Milieu getroffen werden.

Konkret ging es in dem Fall um ein Privatdarlehen zwischen zwei einander ehemals wohlgesonnenen illegalen Buchmachern. Im Jahr 2005 waren beide wegen ihrer kriminellen Aktivitäten zu Geldstrafen in Höhe von 50.000 bzw. 100.000 US-Dollar verurteilt worden.

Das Wetten auf Sportereignisse ist in New York seit dem Sommer 2019 legal. Bislang gibt es in den Bundesstaat nur landbasierte Angebote, die Eröffnung von Online Wettplattformen soll jedoch kurz bevorstehen.

Das fragliche Darlehen in Höhe von 170.000 USD hatte der eine dem anderen bereits 2003 gewährt. Die handschriftlich festgehaltene Abmachung beinhaltete einen Zinssatz von 3,95 %. Die Rückzahlung sollte alle vier Wochen in Schritten von 1.600 USD erfolgen.

Zunächst habe der Kreditnehmer die Raten pünktlich bedient und dem Freund monatlich Bargeld in Briefumschlägen übergeben. Irgendwann seien sie Zahlungen jedoch ausgeblieben. Hieraufhin verklagte der Kreditgeber seinen ehemaligen Geschäftspartner.

Der Staat als Geldeintreiber bei Milieu-Streitigkeiten?

Im Jahr 2015 urteilte ein New Yorker Zivilgericht zugunsten des Klägers, trotz dessen eigener Angabe, dass das Geld aus dem illegalen Glücksspiel gestammt habe.

Hiermit zeigte sich der Beklagte nicht einverstanden und legte Berufung ein. Seine Argumentation stellte er in seinem Schlusswort vor dem Appeal Court dar:

Euer Ehren, das Gericht bittet darum, einen Rechtsstreit zwischen Kriminellen über die Rückgabe von illegal beschafftem Geld beizulegen. Das Gefühl der „Ehre unter Dieben“ kann vor Gericht nicht durchgesetzt werden. Und kein Gericht sollte verpflichtet sein, als Zahlmeister des Verbrechenslohns oder Schiedsrichter zwischen Dieben zu fungieren.

Das Gericht folgte dem Einwand nicht und entschied, dass die Abmachung als solche rechtmäßig gewesen sei. Vielmehr sei der Gläubiger bereits für seine kriminellen Aktivitäten verurteilt worden.

Mit der Nicht-Rückzahlung des Darlehens hingegen würde der Schuldner erneut von den Straftaten profitieren, an denen er in erster Instanz ebenfalls selbst beteiligt gewesen sei.