Spielsüchtiger nach mehr als 800 Betrugsfällen erneut vor Gericht
Ein Mann aus Halle (Westfalen) hat sich zum wiederholten Male wegen Betruges und Computerbetruges vor Gericht verantworten müssen. Wie verschiedene Lokalzeitungen am Montag berichteten, soll der 37-Jährige aufgrund einer langjährigen Spielsucht immer wieder Menschen um große Geldsummen betrogen haben.
Mehr als 150.000 Euro Schulden
Seinen neuesten Betrug soll der Mann über das Online Shopping Portal Ebay versucht haben. Dort habe er Berichten zufolge zwei Handys zum Verkauf angeboten, die er nicht besessen habe.
Ahnungslose Käufer hätten für die Mobilgeräte 450 bzw. 500 Euro gezahlt und vergeblich auf den Erhalt ihrer Ware gewartet. Doch der Computerbetrug des Mannes sei bei weitem nicht der erste gewesen.
Bereits 784 Mal sei er wegen Computerbetrugs angeklagt worden. Hinzukämen 30 weitere Betrugsfälle. Doch wo blieben die Konsequenzen?
Dem Mann habe attestiert werden können, dass er unter einer schwerwiegenden Spielsucht leide. Insgesamt habe er bereits mehr als 150.000 Euro Schulden angehäuft.
Letzten offiziellen Statistiken zufolge litten im Jahr 2019 zirka 326.000 Menschen in Deutschland an Spielsucht. Weitere 180.000 hingegen wurden als spielsuchtgefährdet eingestuft. Obwohl es auch in Deutschland viele Beratungsstellen und Hilfsangebote gibt, bleiben nach wie vor zahlreiche Fälle unbehandelt.
In vergangenen Gerichtsverhandlungen sei er daher bereits dazu verpflichtet worden, sich in Therapie zu begeben. Diese habe jedoch keine langfristige Wirkung gezeigt. Schnell sei der Mann rückfällig geworden und in sein altes kriminelles Muster gefallen.
Bewährungsstrafe und Therapie
Auch dieses Mal scheint er mit einem überaus gnädigen Urteil davonzukommen. Aufgrund seiner hohen Schulden habe die zuständige Richterin eine Geldstrafe für zwecklos erklärt.
Stattdessen sei er zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, die jedoch gänzlich zur Bewährung ausgesetzt seien. Das Haller Kreisblatt zitierte den Mann nach der Urteilsverkündung wie folgt:
Ich bin froh, wenn ich das endlich hinter mir habe, damit ich nach vorne schauen kann.
Um „es hinter sich zu haben“ müsse der Angeklagte zusätzlich eine stationäre Spielsuchttherapie in Anspruch nehmen. Sein vormaliger Bewährungshelfer sehe dies positiv.
Demnach habe der Angeklagte in der Vergangenheit bereits deutliche Fortschritte gemacht. Er habe gut mit dem Sozialarbeiter zusammengearbeitet und sich bemüht. Ob ihn diese Haltung jedoch vor einem erneuten Rückfall bewahren wird, bleibt abzuwarten.