Freitag, 29. November 2024

Costa Manager verspielt Shop-Einnahmen und täuscht Überfall vor

Costa Swansea Busbahnhof|Mann mit Hammer in der Hand|Hand greift nach Geld in Geldbörse

Das Landgericht (Crown Court) in Swansea, Wales, hat in dieser Woche den Waliser Gary Mills (44) wegen Diebstahls am Arbeitsplatz zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie zu einer einjährigen Haftstrafe, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung, verurteilt.

Der Mann, der erst seit wenigen Monaten als Verkaufsstellenleiter einer Costa Coffee Filiale in Swansea angestellt war, hatte am 16. August fast 4.000 GBP aus dem Safe des Geschäftes entwendet und das Geld anschließend in einem nahegelegenen Wettbüro verspielt.

Um sein Vergehen zu vertuschen, hatte er am selben Abend vorgetäuscht, im Shop überfallen worden zu sein und selbst die Polizei gerufen.

Diebstahl und Spielsucht

Vergehen und Verbrechen, die im Zusammenhang mit dem Glücksspiel begangen werden, sorgen in Großbritannien immer wieder für Schlagzeilen.

Hand greift nach Geld in Geldbörse

Glücksspiel mit gestohlenen Geldern ein häufiges Verbrechen (Bild: Pixabay)

Obwohl die britische Glücksspielaufsicht UK Gambling Commission durch strenge Auflagen und rigorose Kontrollen ihr Möglichstes unternimmt, das Glücksspiel im Land sicherer zu gestalten, ist es häufig das Problem der Spielsucht, welches Einzelpersonen zu kriminellen Handlungen verleitet.

Zu den häufigsten Straftatbeständen zählt dabei das Spielen mit gestohlenen Geldern. Die walisische Tageszeitung WalesOnline [Seite auf Englisch] schilderte am Donnerstag einen derartigen Fall, der sich im südwalisischen Swansea zugetragen hat.

Es geht um Gary Mills, einen Familienvater aus Port Tennant, der in seiner Position als Verkaufsstellenleiter bei Costa Coffee Mitte August die Wocheneinnahmen von insgesamt 3.376,40 GBP (umgerechnet zirka 3.919 Euro) aus dem Safe gestohlen haben soll.

Mit dem Geld sei er in ein nahegelegenes Wettbüro gegangen, mutmaßlich in der Absicht, den Betrag zu vervielfachen und unbemerkt zurückzulegen. Anders als erhofft, habe er jedoch das gesamte Geld beim Glücksspiel verloren.

Eine wenig glaubhafte Geschichte

Am Morgen des 16. Augusts habe er dann versucht, seinen Diebstahl zu vertuschen. Dazu habe er versucht, einen bewaffneten Raubüberfall vorzutäuschen und um 5:30 Uhr selbst die Polizei gerufen.

Mann mit Hammer in der Hand

Er behauptete, mit einem Hammer niedergeschlagen worden zu sein (Bild: PxHere, CC0 Public Domain)

Der Polizei gegenüber soll er behauptet haben, dass ihn ein mit einem Hammer bewaffneter Mann von hinten in den Shop gestoßen habe, als Mills gerade die Tür habe aufschließen und den Laden öffnen wollen.

Der angebliche Räuber sei ein unbekannter Mann in typischer Handwerkerkleidung gewesen. Dieser solle ihm zunächst mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und dann gezwungen haben, den Safe zu öffnen und den gesamten Geldinhalt auszuhändigen.

Wie die Zeitung WalesOnline berichtet, soll Mills bei Eintreffen der Polizei „benommen“ neben dem offenen und leeren Safe gesessen haben. Erste Zweifel an Mills‘ Geschichte seien entstanden, weil er betrunken gewirkt habe.

Auch hätten die Polizisten auf den ersten Blick keine sichtbaren Verletzungen erkennen können. Nachdem die Notärzte eingetroffen seien, um Mills zu den Details seiner Verletzungen zu befragen und zu untersuchen, sei er ihnen gegenüber ausfallend geworden.

Überwachungskameras nicht bedacht

Was Mills in seiner Situation nicht bedacht zu haben scheint, sind die in der Umgebung aufgestellten Überwachungskameras.

Zwar befindet sich im Shop und vor dem Safe keine Überwachungstechnik, doch kann der Eingang zum Geschäft gleich von mehreren Kameras beobachtet werden, da sich die Costa Filiale innerhalb des geschäftigen Busbahnhofes der Stadt befindet.

Für die Polizei sei es daher leicht gewesen, seine Geschichte als Lüge zu entlarven. Im Gerichtssaal soll Mills dann seine gesamte Tat ohne weitere Ausflüchte gestanden haben.

Ein zu mildes Strafmaß?

Mitte dieser Woche hat Mills sich nun vor dem Swansea Crown Court verantworten müssen. Das Urteil, ausgesprochen durch Richter Keith Thomas, fiel dabei verhältnismäßig mild aus.

Mills wurde zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, die jedoch zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt ist.

Darüber hinaus muss er eine Geldstrafe von lediglich 149 GBP, einem Bruchteil dessen, was er gestohlen hat, zahlen und insgesamt 200 unbezahlte Sozialstunden ableisten.

Zu den Bewährungsauflagen zählt auch ein zwanzigtägiger Aufenthalt in einer Alkoholentzugsanstalt. Sein Verteidiger Hywel Davies hat Mills` Alkoholismus als Strafmilderungsgrund angeführt:

Er ist dem Trinken verfallen und hat dann das Vergehen begangen, weshalb er jetzt vor Gericht steht. Es war ein simples Fehlurteil in betrunkenem Zustand.

Ob bei Mills tatsächlich ein tiefgreifendes Alkoholproblem oder eine Spielsucht vorliegen, erwähnten die Medien nicht.