Freitag, 22. November 2024

Schweizer Kanton Basel-Stadt will Glücksspielgesetze lockern

Basel Blick über die Stadt|Pokerspieler am Pokertisch|Tombola Tickets

Am Dienstagnachmittag erklärte der Baseler Regierungsrat in einer Medienmitteilung, die geltenden Glücksspielgesetze (das eidgenössische Geldspielgesetz) auf kantonaler Ebene anpassen zu wollen. Die vom Regierungsrat beschriebenen Änderungen sehen dabei insgesamt eine deutliche Liberalisierung in verschiedenen Bereichen des Glücksspiels vor.

Kantonale Liberalisierung angestrebt

Am 1. Januar 2019 trat in der gesamten Schweizer Eidgenossenschaft das neue Geldspielgesetz in Kraft. Seitdem sind alle 26 Kantone dazu angehalten, dieses innerhalb ihres jeweiligen Rechtsgebietes umzusetzen.

Während alle Kantone sich an die Grundausrichtung des bundesweit geltenden Geldspielgesetzes zu halten haben (bspw. das Verbot ausländischer Online Casinos), wird ihnen eine gewisse Freiheit für regionale Adaptionen und Ausnahmeregelungen gewährt.

Der Regelungsspielraum betrifft sowohl die sogenannten Grossspiele (Lotterien, Sportwetten, Geschicklichkeitsspiele) als auch die sogenannten Kleinspiele (Kleinlotterien, lokale Sportwetten, kleine Pokerturniere).

Der Regierungsrat des kleinsten Schweizer Kantons, Basel-Stadt, hat dazu am gestrigen Dienstag mitgeteilt, „innerhalb der vom Bundesrecht vorgegebenen engen Voraussetzungen“ eine möglichst liberale kantonale Glücksspielgesetzgebung anzustreben.

Dazu beantrage der Baseler Regierungsrat vor dem Grossen Rat (auch Kantonsrat oder Landrat genannt) ein neues sogenanntes „kantonales Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele“.

Die politische Struktur des Kanton Basel-Stadt unterscheidet sich leicht von jener der anderen Kantone. Grundlegend werden der Regierungsrat und der Grosse Rat alle vier Jahre gleichzeitig vom Volk bestimmt und gelten als gleichberechtigt.

Der Regierungsrat wird als die oberste vollziehende und verwaltende Behörde bezeichnet, der Grosse Rat hingegen als gesetzgebende Volksvertretung. Keine der beiden Instanzen jedoch kann ohne die Zustimmung der jeweils anderen eine kantonale Gesetzesänderung bestimmen.

Sollte der Grosse Rat dem Antrag auf das Einführungsgesetz nachgeben, wolle der Regierungsrat mit sofortiger Wirkung in verschiedenen Bereichen des landbasierten Glücksspiels Neuerungen einführen. Bereits jetzt hat der Rat einige konkrete Vorstellungen geäußert.

Poker, Geschicklichkeitsautomaten und Tombolas

Pokerspieler am Pokertisch

Pokerturniere außerhalb von Casinos sollen erlaubt werden (Bild: Flickr/ Rob Watkins/Paf)

So soll es beispielsweise künftig erlaubt sein, auch außerhalb der Casinos kleine Pokerturniere zu organisieren. Vor dem neuen Geldspielgesetz waren diese grundsätzlich illegal. Seit Januar jedoch können die Kantone selbst bestimmten, ob sie die entsprechenden Bewilligungen ausstellen.

Neben der Veranstaltung bewilligter Pokerturniere soll auch das Anbieten lokaler Sportwetten gestattet werden, sofern auch hier im Vorfeld eine Bewilligung erteilt wird.

Während bezüglich Glücksspielautomaten keine Änderungen vorgesehen sind, sollen Spiellokale sowie öffentliche Gastronomiebetriebe die Möglichkeit erhalten, sogenannte Geschicklichkeitsspielautomaten aufzustellen, an denen Spieler echtes Geld einsetzen und gewinnen können.

Voraussetzung dafür sei jedoch eine Bewilligung der interkantonalen Aufsichts- und Vollzugsbehörde.

Der Kanton Basel-Stadt folgt damit sowohl in puncto Poker wie auch Geschicklichkeitsspielautomaten seinem Nachbarkanton Basel-Land, der erst im Juni dieses Jahres die gleichen Gesetzesadaptationen durchgesetzt hat.

Tombola Tickets

Keine Begrenzungen für Vereinstombolas (Bild: Wikimedia/ Square87~commonswiki)

Darüber hinaus wolle Basel-Stadt auch im Bereich Tombola und Lotto liberalere Richtlinien aussprechen.

Zwar sollen diese auch in Zukunft allein von Vereinen und Organisationen innerhalb des Kantons und zum Zwecke des Gemeinwohls veranstaltet werden, doch sollen die bisher geltenden Maximaleinsätze pro Ticket abgeschafft werden.

Bisweilen durfte pro Verein außerdem lediglich eine Tombola bzw. Lotterieveranstaltung pro Jahr organisiert werden. Diese Beschränkung wolle der Kanton ab sofort fallenlassen. Von einer neuen Obergrenze ist dabei nicht die Rede.

Keine Einbußen beim Spielerschutz

Obwohl der Baseler Regierungsrat damit insgesamt eine deutliche Lockerung der strengen Glücksspielvorgaben vorsieht, soll jedwede Form des Glücksspiels auch weiterhin gewissenhaft reguliert werden.

Gerade bezüglich des Spielerschutzes seien keine Einbußen, sondern, im Gegenteil, Verbesserungen zu erwarten. Konkret geht es dabei um eine bessere Schulung und Sensibilisierung auf das Thema Spielsucht.

Bei Pokerturnieren beispielsweise müsse künftig immer mindestens eine Person der Veranstaltung beiwohnen, die darauf spezialisiert ist, suchtgefährdete Personen anhand ihres Verhaltens zu erkennen.

Um als solcher Spielsuchtexperte anerkannt zu werden, müsse die jeweilige Person eine spezielle Schulung bei einer kantonal anerkannten Fachstelle durchlaufen. Während der gesamten Spielzeit müsse der jeweilige Experte ohne Unterbrechung anwesend sein.

Ob und wann der Grosse Rat den gewünschten Änderungen des Regierungsrates zustimmen wird, ist noch nicht bekannt.