Sonntag, 24. November 2024

Deutscher Schulleiter finanzierte Glücksspielsucht mit Schulgeldern

Braunschweig Altstadt|Rathaus Salzgitter Lebenstedt

Gestern begann vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen ehemaligen Rektor (53) aus Salzgitter, der seine Glücksspielsucht mit Geldern vom Schulkonto finanziert haben soll. Ihm werden Betrug und Untreue in 326 Fällen vorgeworfen.

Der ehemalige Rektor einer Hauptschule in Salzgitter soll zwischen 2013 und 2016 Gelder von den Konten der Schule veruntreut haben. Mehr als 170.000 Euro sollen so unter anderem auf das Konto seiner Ehefrau geflossen sein. Die 56-Jährige ist wegen Beihilfe zur Untreue in 254 Fällen mit angeklagt.

Rathaus Salzgitter Lebenstedt

Der Angeklagte soll Direkter einer Hauptschule in Salzgitter-Lebenstedt gewesen sein. (Bild: Wikipedia/Johamar, CC BY-SA 3.0)

Neben seiner Funktion als Schulleiter soll der Mann zudem seine Funktion als Vorstandmitglied eines Fördervereins missbraucht und Reisekosten sowie Leistungen des Jobcenters veruntreut haben.

Das Geld nutzte der Mann, um seine Glücksspielsucht zu finanzieren. Er habe immer nachts im Online-Casino gezockt, wenn seine Frau schlief. In machen Nächten habe er so bis zu 20.000 Euro verloren.

Er habe das eigene Haus mit 130.000 Euro belastet und am Ende neun Kreditkarten für die Zahlungen genutzt. Er habe Spielschulden in Höhe von insgesamt 300.000 Euro angehäuft.

Geständnis zum Prozessauftakt

Gleich zum Prozessauftakt am Dienstag legte der Beklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er habe mehrere Jahre lang Geld von den Schulkonten auf die Konten seiner Ehefrau umgeleitet. Dies sei möglich gewesen, weil er immer nur kleinere Beträge gezahlt habe.

Von einem Schulkonto bei der Norddeutschen Landesbank habe der Beklagte unberechtigte Überweisungen in Höhe von insgesamt rund 86.600 Euro auf seine beziehungsweise die Konten seiner Frau vorgenommen.

Von einem weiteren Schulkonto bei der Norddeutschen Landesbank, als dessen Inhaber das Land Niedersachsen vermerkt sei, seien insgesamt 145 Überweisungen zugunsten der Konten seiner Familie vorgenommen worden. Es habe sich hierbei um einen Gesamtbetrag von rund 84.700 Euro gehandelt.

Seine Frau habe von den Überweisungen nichts gewusst. Sie sagte vor Gericht aus, ihr Ehemann habe die volle Kontrolle über die Familienkonten gehabt. Er allein habe sich um die Konto- und Buchführung sowie die Steuererklärung gekümmert.

Warum die Veruntreuung der Schulgelder nicht eher aufgefallen ist, ist unklar. Vor Gericht sagte der Schulleiter aus, der Grund hierfür sei, dass er das vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip einfach umgangen habe.

Das Vier-Augen-Prinzip beim Zahlungsverkehr an Schulen

Bei Schulkonten muss es zur Einhaltung des Landeshaushaltsrechts mindestens zwei Verfügungsberechtigte geben. Der Schulleiter ist grundsätzlich gemeinsam mit einer Lehrkraft oder mit einem von der Schulleitung benannten Beschäftigten verfügungsberechtigt. So soll sichergestellt werden, dass das Vier-Augen-Prinzip eingehalten werden kann. Dabei wird jeder einzelne Zahlungsvorgang von einer zweiten Person kontrolliert. Wie der Schulleiter in diesem Fall diese Kontrolle umgehen konnte, ist bisher nicht bekannt.

Veruntreuung von Geldern des Fördervereins

Neben den Schulgeldern veruntreute der Angeklagte die Gelder des Fördervereins der Hauptschule. Von April 2015 bis Juli 2016 soll er vom Vereinskonto insgesamt mehr als 13.000 Euro auf das Konto seiner Ehefrau überwiesen haben. Technische Geräte, wie ein Bose-Sound-System, die er zu einem Gesamtwert von mehr als 2.000 Euro für den Verein angeschafft habe, habe er mit nach Hause genommen.

Darüber hinaus habe der Schulleiter beim Jobcenter der Stadt Salzgitter 42 Anträge auf Kostenübernahme für eine Klassenfahrt gestellt. Dort hatte er angegeben, dass es sich um eine mehrtätige Reise handele. Für diese beantragte er jeweils eine Kostenerstattung in Höhe von 240 Euro.

Da es sich tatsächlich jedoch nur um zwei Tagesausflüge gehandelt habe, hätte er lediglich Anspruch auf jeweils 40 Euro gehabt. Die Gelder seien vom Jobcenter auf das veruntreute Schulkonto geflossen. Entstanden sei hierdurch ein Gesamtschaden von 8.400 Euro.

Berufliche Folgen der Glücksspielsucht

Der Verdacht der Veruntreuung der Schulgelder kam erst nach mehreren Jahren, im Jahr 2016 auf. Daraufhin suspendierten die Landesschulbehörde den Beamten vom Dienst.

Sobald das Strafverfahren abgeschlossen ist, erwartet den ehemaligen Rektor ein Disziplinarverfahren bei der Landesschulbehörde. Behördensprecherin Bianca Schöneich sagte dem Norddeutschen Rundfunk hierzu:

„Welche Maßnahmen in diesem konkreten Fall in Betracht kommen, wird Gegenstand des Verfahrens sein.“

Das Strafverfahren vor dem Landgericht in Braunschweig wird soll am 8., 12. und 14. November mit Zeugenbefragungen fortgesetzt werden.