Gerichtsurteil: Novomatic muss Spieler mehr als 155.000 Euro zurückzahlen
Das österreichische Glücksspiel-Unternehmen Novomatic muss einem Spieler insgesamt 155.154 Euro erstatten. Wie die Kleine Zeitung am Mittwoch berichtete, sei das Landesgericht Wiener Neustadt damit der Klage eines Automatenspielers gefolgt, der die Summe im Zeitraum von 2006 bis 2011 an den Spielgeräten des Konzerns verloren haben soll.
Die Richter entschieden, dass die im Casino Admiral im Wiener Prater aufgestellten Spielautomaten „ohne Konzession“ betrieben worden seien. Obgleich der Zeitraum der Ausspielungen vor dem Verbot des „Kleinen Glücksspiels“ im Jahre 2015 gelegen habe, wären die Ein- und Auszahlungslimits durch „spezielle vor- und nachgeschaltete Spielmodalitäten“ umgangen worden.
Glücksspiel-Riese Novomatic hat bereits Einspruch gegen die nicht rechtskräftige Entscheidung angekündigt. Nun muss sich das Oberlandesgericht Wien mit der Sache befassen.
Diesen Vorgaben mussten die Spielautomaten in Wien entsprechen
Der österreichische Staat unterscheidet generell zwischen zwei Arten des Glücksspiels, dem „Kleinen Glücksspiel“ und dem „Großen Glücksspiel“.
Während das Große Glücksspiel beispielsweise Tischspiele in bundesweit lizenzierten Spielbanken umfasst, gehören Ausspiellungen an Spielautomaten zum Kleinen Glücksspiel. Lizenzen für das Automatenspiel können von den österreichischen Bundesländern nach eigenen Maßgaben vergeben werden und beinhalten feste Regeln.
So durften bis zum Verbot des Kleinen Glücksspiels in Wien lediglich 50 Cent pro Runde an den Automaten eingesetzt werden. Die Maximalgewinnausschüttung belief sich auf 20 Euro pro Dreh.
Trotz der Sanktionierung des Kleinen Glücksspiels feiern Automatenspiele in Wien gerade ein Comeback. Im Frühjahr 2018 installierten die österreichischen Lotterien im Wiener Prater 50 Gaming-Terminals. Sie fallen nicht unter das Automatenverbot, da das Spielergebnis nicht vom Apparat, sondern einem externen Server festgestellt wird.
Eine Reihe von gerichtlichen Niederlagen
Für die Novomatic-Gruppe, deren Umsätze nach der „Ibiza-Affäre“ im 1. Halbjahr 2019 sanken, war es in der jüngeren Vergangenheit nicht der einzige Prozess um die Verletzung von Spielrichtlinien.
Bereits im August 2018 entschieden die Richter am Landesgericht Wiener Neustadt gegen die Glücksspiel-Firma. Geklagt hatte ein pathologischer Spieler, der sich wegen seiner Sucht als nur teilweise geschäftsfähig erklärte und deshalb Spieleinsätze in Höhe von 2.5 Millionen Euro zurückforderte.
Novomatic setzten Klagen häufiger zu. (Quelle: Pixabay)
Im Verfahren wurde nicht nur das impulsive Spielverhalten des Mannes anerkannt, sondern es wurden auch Verstöße des Automatenbetreibers gegen das Glückspielgesetz bestätigt.
Die vom Kläger genutzten Spiele hätten zu hohe Einsätze und Auszahlungen akzeptiert.
Ein bekanntes Problem: Schon im Jahre 2015 hatte ein österreichischer Privatmann gegen ein Tochterunternehmen der Novomatic geklagt und dabei die unzulässigen Maximaleinsätze an Spielautomaten bemängelt. Auch in diesem Fall gab das Landesgericht Wiener Neustadt dem Kläger erstinstanzlich Recht.
Illegales Glücksspiel auf dem Vormarsch
Während das Kleine Glücksspiel in Wien weiterhin offiziell verboten bleibt, scheinen die illegalen Spielmöglichkeiten zuzunehmen. Erst am Freitagabend durchsuchten Polizisten in der österreichischen Hauptstadt einen Sport- und Freizeitclub, der sich als illegales Glücksspiellokal entpuppte.
Neben illegalen Bingo-Spielen fanden die Ermittlungsbehörden in der Einrichtung technisches Zubehör für Lottoziehungen und Anzeigenbildschirme. Wie die Zeitung Der Standard mitteilte, könnte die illegale Glücksspieloperation vermutlich schon mehrere Monate in Betrieb gewesen sein.
Die wiederholten Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und Festnahmen werfen Fragen zum Verbot des „Kleinen Glücksspiels“ auf. Es stellt sich beispielsweise die Frage, ob Staat und Spieler durch die Verbotssituation nicht mehr Schaden nehmen könnten als durch einen regulierten Markt, der feste Grenzen anerkennt.