Nach den Plädoyers: Berliner Wettbüro-Prozess nähert sich dem Urteil
Im Prozess um den tödlichen Überfall auf ein Berliner Wettbüro hielt letzte Woche die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer, während es die Verteidigung bisher bei einer Erklärung beließ. Das Urteil des Berliner Landgerichts wird im Oktober erwartet.
Brutale Choreographie
Damit nähert sich ein langjähriger Prozess dem Ende, bei dem der über fünf Jahre zurückliegende Überfall aufgearbeitet werden soll. Am 10. Januar 2014 hatten 13 vermummte Männer das Wettbüro „Expekt“ im Berliner Stadtteil Reinickendorf gestürmt und den 26-Jährigen Tahir Ö. ohne Vorwarnung mit sechs Schüssen regelrecht hingerichtet.
Landgericht Berlin (Bild: Wikipedia/Ansgar Koreng)
Die blutige Tat im Hinterzimmer des Wettlokals, die keine 30 Sekunden dauerte, wurde von Überwachungskameras aufgezeichnet, was den Ermittlungsbehörden Hinweise auf die Identität der Täter gab. Demnach gingen die Täter äußerst zielgerichtet vor, als sie durch das Lokal in Richtung Hinterzimmer liefen.
Der Vorausgehende hatte bereits eine Waffe gezückt, als sie den Raum betraten. Der Mann gab sofort acht Schüsse auf Tahir Ö. ab, von denen ihn sechs in den Körper trafen. Die Kamerabilder zeigen, dass die Männer daraufhin ansatzlos kehrt machten und das Lokal ebenso schnell verließen, wie sie es keine halbe Minute zuvor betreten hatten.
Zehn der Männer stehen nun bei dem Mammut-Prozess vor Gericht, bei dem an 296 Verhandlungstagen über 340 Zeugen sowie 26 Sachverständige vernommen wurden. Die Angeklagten werden dem Umfeld der Hells Angels zugerechnet.
Mit Kadir P. steht auch der Boss der Rockergruppe vor Gericht. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, den Mord in Auftrag gegeben zu haben, weshalb sie für ihn wegen der Anstiftung zum Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe fordert.
Blutige Tat als Racheaktion?
Sieben weitere Angeklagte, darunter auch der identifizierte Todesschütze Recep O., müssen sich wegen des gemeinschaftlichen Mordes verantworten, für den die Ankläger ebenfalls „lebenslang“ forderten.
Einem weiteren, nicht in Untersuchungshaft sitzenden Mann wirft die Staatsanwaltschaft hingegen nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Sein Strafmaß dürfte im Falle einer Verurteilung somit deutlich niedriger ausfallen als bei seinen Rocker-Kameraden. Fünf weitere Beschuldigte haben sich dem Verfahren durch Flucht entzogen.
Die staatlichen Ermittler nehmen an, dass der Mord aus Rache erfolgte, nachdem es im Oktober 2013 vor einer Berliner Diskothek am Alexanderplatz zu einer Messerstecherei gekommen war. So heißt es laut Staatsanwaltschaft:
Das Opfer musste für einen Ehrenkodex und eine Rache sterben, die sich ein Rockerclub ausgedacht hatte.
Außerdem sei es der Gruppe darum gegangen, durch die Tat ihre Macht zu demonstrieren, so die Staatsanwaltschaft. Der Grund: Tahir Ö. war ein Sympathisant der mit den Hells Angels verfeindeten Bandidos und soll bei dem Zusammenstoß einen Hells Angel mit einem Messer schwer verletzt haben.
Ein Kronzeuge für die Ankläger
Erschwert wurden die Ermittlungsbemühungen durch die Tatsache, dass die angeklagten Männer mit einer Ausnahme die Aussage verweigerten. Lediglich ein Beteiligter sagte zu dem Verfahren aus. Der 30-jährige Kassra Z. fungiert in dem Prozess als Kronzeuge der Anklage und steht seitdem unter Zeugenschutz. Für ihn beantragten die Ankläger eine zehnjährige Haftstrafe.
Der inzwischen aus der Rockgruppe ausgestiegene Mann hat seine damalige Anwesenheit am Tatort zugegeben und in seiner Aussage seine mutmaßlichen Komplizen belastet. Am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft bei dem Prozess, der unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt wird, zuerst das Wort.
Dabei stützten sich die Ankläger auf die Aussagen ihres Hauptbelastungszeugen und die in dem Verfahren zutage geförderten Beweise. Außerdem sei es den Ermittlern dank des Überwachungsvideos gelungen, die Täter trotz ihrer Vermummung während des Anschlags zu identifizieren.
Ungewöhnliche Verteidigungsstrategie
Als am Donnerstag die Verteidigung Gelegenheit für ihre Plädoyers bekam, wählte sie eine ungewöhnlich konfrontative Strategie, bei der ein Anwalt im Namen von fünf Angeklagten antrat.
Doch anstatt eines Plädoyers verlas er eine Erklärung, in der er die Justiz scharf kritisierte. Diese habe sich bereits ein Urteil gebildet, weshalb Selbiges im Grunde schon lange feststehe.
So warf der Anwalt dem Justizapparat vor:
Richter und Staatsanwaltschaft sehen nur, was sie sehen wollen, alles Entlastende wurde als unbedeutend abgetan.
Da die Schuld jedoch nicht bewiesen sei, forderte die Verteidigung, die Angeklagten vom Mordvorwurf freizusprechen.
In der nächsten Woche werden die Plädoyers der Anwälte der übrigen Angeklagten erwartet, falls diese sich nicht ebenfalls auf eine Erklärung beschränken. Dies dürfte keine Auswirkung darauf haben, dass sich der aufsehenerregende Prozess auf der Zielgeraden befindet.