Sonntag, 24. November 2024

Ortstermin in Leipzig: Automaten­wirtschaft klagt über illegale Spielangebote

Eisenbahnstrasse in Leipzig|Merkur Spielhalle von außen|Shisha Bar von außen

Während immer mehr offizielle Spielhallen schließen müssen, weil sie gesetzliche Vorgaben nicht erfüllen, floriert das Automatenspiel in als Gastronomie getarnten illegalen Zockerstuben. In Leipzig luden am Mittwoch Interessenvertreter der Automatenwirtschaft zum Pressetermin und forderten die Politik zum Handeln auf.

Übergangsfristen ausgelaufen: Spielhallen müssen schließen

Seit 2012 gelten die Regeln des Glücksspielstaatsvertrages, die von Spielhallenbetreibern die Einhaltung bestimmter Vorgaben fordern. Nach einer Übergangsfrist machen die Bundesländer seit gut einem Jahr ernst und entziehen Spielhallen, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht erfüllen, die Betriebserlaubnis.

Merkur Spielhalle von außen

Offizielle Spielhallen unterstehen strengen Regularien (Quelle:Graf Foto, licensed under CC BY-SA 3.0)

Doch während einerseits Spielhallen schließen müssen, blüht andererseits das Geschäft illegaler Angebote in angeblich gastronomischen Betrieben. Die Automatenbranche fühlt sich ungerecht behandelt und fordert die Politik auf, ihre Spielhallenbetriebe nicht weiter zu beschneiden, sondern stattdessen gegen die versteckt agierende Konkurrenz vorzugehen.

Am Mittwoch lud die Deutsche Automatenwirtschaft Pressevertreter zum Ortstermin im Leipziger Osten. Die Eisenbahnstraße, so die Unternehmer, zeige exemplarisch, wie es um die Regulierung von Spielhallen in Sachsen bestellt sei. Das Problem: Von den 19 Betrieben, die auf der Eisenbahnstraße das Spiel am Automaten ermöglichten, sei nur einer eine lizensierte Spielhalle.

Und genau diese müsse aufgrund des nicht eingehaltenen Mindestabstands von 250 Metern zu einer Schule bald schließen. Bei allen anderen handele es sich zwar offiziell um Shisha-Bars, Cafés oder Bistros, im Grunde habe man es hier aber mit getarnten Spielcasinos zu tun, erklärte Georg Stecker (52), Sprecher des Vorstands der Deutschen Automatenwirtschaft.

Gesetzliche Regelungen verantwortlich für illegale Angebote?

Für Stecker steht fest, dass der staatlich verordnete Rückgang von Spielhallen für das massive Wachstum illegaler Spielstätten verantwortlich sei:

Die fehlgeleitete Regulierung des Marktes drängt immer mehr Spieler in die Illegalität.

Durch das Fehlen offiziell lizensierter Spielhallen verlagere sich der Spielbetrieb in Scheingastronomien und schwer kontrollierbare Hinterzimmer, sowie das Internet. Nur eine Stärkung des legalen Spiels könne helfen, den Schwarzmarkt auszutrocknen und den Spielerschutz effektiv zu gewährleisten. Die Regulierung müsse nach Qualität erfolgen, nicht nach Zollstock, so der Interessenvertreter.

Tatsächlich versuchen Spielhallenbetreiber bereits seit langem die sächsische Vorgabe eines Mindestabstands von 250 Metern Luftlinie zu Schulen und der nächsten Spielhalle anzufechten. Bislang ohne Erfolg: Alle Anträge von Spielhallenbetreibern zu Härtefallregelungen wurden bislang von den zuständigen Gerichten abgelehnt.

Mit weitreichenden Konsequenzen für die Branche: Von den 520 Spielhallen, die im Jahr 2016 in Sachsen in Betrieb waren, sind derzeit nur noch weniger als 400 aktiv. 42 von ihnen werden nach Angaben der Landesdirektion ohne gültige Erlaubnis betrieben.

Spielhalle oder Gastronomie?

Neben dem erwähnten Mindestabstand ist für die Erteilung einer „glücksspielrechtlichen Erlaubnis“ unter anderem auch der Nachweis, in Sachen Spielsuchtprävention geschultes Personal zu beschäftigen, Voraussetzung.

Zudem ist der Verkauf von Alkohol in Spielhallen untersagt, Jugendliche haben keinen Zutritt. Kommen Spielhallen den Vorgaben der Regulierungsbehörde nicht nach, werden die vermeintlich unrechtmäßigen Gewinne abgeschöpft, Bußgeldbescheide verschickt und in letzter Konsequenz Schließungen vorgenommen.

Nicht betroffen von den Kontrollen und Maßnahmen der Ordnungshüter sind hingegen die Betriebe, die offiziell als Gastgewerbe gemeldet sind, wie auch der Präsident des Bundesverbandes der Automatenunternehmer, Thomas Breitkopf (48), beim Pressetermin in der Leipziger Eisenbahnstraße zu bedenken gab:

Sie unterliegen eben nicht dem Staatsvertrag zum Glücksspiel. Für sie wird Gastronomie-Gewerbe angemeldet und den nächsten Tag kann es losgehen.

Ordnungsbehörden in der Pflicht

Shisha Bar von außen

Auch hinter Shisha-Bars sollen sich oft getarnte Spielhallen verbergen (Quelle:Usien, licensed under CC BY-SA 3.0)

Es sei frustrierend, dass die zuständigen Behörden Jugend- und Spielerschutz leichtfertig opferten, so Breitkopf weiter. Schließlich führe die Schwächung der gewerblichen Spielhallen, die sich an die Jugend- und Spielerschutzvorgaben hielten, erst dazu, dass Freizeitspieler in die Illegalität abwanderten.

Seine Forderung: Eine Stärkung des legalen Spiels und ein härteres Vorgehen gegen Café-Casinos.

Auch Verbandsmitglied Andreas Wardemann (52) sieht die Exekutive in der Pflicht. „Halbseidene Bars und Cafés“ würden viel zu selten kontrolliert, erklärte der Unternehmer beim Ortstermin, gab aber auch an, nicht mit den Polizisten tauschen zu wollen: Er sei mutig, aber nicht übermütig, als Ordnungshüter würde er „da auch nur ungern reingehen“. Angeblich befinden sich die besagten Lokalitäten in der Eisenbahnstraße in der Hand von „zwei, drei Clans“.

Kriminelle Umtriebe in Casino-Cafés

Tatsächlich taucht der Betrieb von illegalen Spielhallen immer wieder im Kontext der oft thematisierten Clankriminalität in Deutschland auf. Neben dem äußerst lukrativen Betrug durch manipulierte Automaten geht es meist um den Vorwurf der Geldwäsche:

Finanzflüsse aus kriminellen Geschäften werden in legale Bahnen gelenkt, da Erträge aus dem Automatenspiel nicht auf ihren einstigen Ursprung geprüft werden können.

Zweifellos, dies machte auch der Ortstermin in Leipzig klar, klafft in Sachen Glücksspielregelung in Deutschland eine große Lücke zwischen „gut gemeint“ und „gut gemacht“. Zum einen wird der Spielerschutz großgeschrieben und verstärkt Wert auf die Einhaltung der Regelungen seitens der Spielhallenbetreiber gelegt. Zum anderen breiten sich halblegale und klar unerlaubte Angebote in vermeintlich gastronomischen Betrieben ganz öffentlich und unbehelligt von den zuständigen Behörden aus.

Warum gerade die Interessenvertreter der Spielhallenbetreiber nötig sind, um diese Umstände ins öffentliche und politische Bewusstsein zu rücken, ist eine Frage, die sich die zuständigen Behörden gefallen lassen müssen.