William Hill will Einspruch gegen Strafe in Niederlanden einlegen
Der britische Buchmacher William Hill wird gegen die Geldstrafe, die die niederländische Glücksspielbehörde in der vergangenen Woche gegen ihn verhängt hat, Einspruch einlegen.
Die niederländische Glücksspielbehörde (Kansspelautoriteit) hatte William Hill wegen des Angebotes von Online-Glücksspielen in der vergangenen Woche zur Zahlung von 300.000 EUR aufgefordert. Der börsennotierte Buchmacher hatte niederländischen Spielern Online-Glücksspiele zugänglich gemacht, ohne hierfür über eine Lizenz in den Niederlanden zu verfügen.
Die rechtliche Situation des Online-Glücksspiels in den Niederlanden
In den Niederlanden ist das Online-Glücksspiel noch nicht per Gesetz geregelt, obwohl bereits seit einiger Zeit an der Einführung nationaler Gesetztestexte hierfür gearbeitet wird. Diese würden es der Glücksspielbehörde, der „Kansspelautoriteit“ (KSA), erlauben, Lizenzen an Online-Anbieter zu vergeben. Derzeit ist die Bereitstellung von Online-Glücksspielen auf dem niederländischen Markt jedoch verboten. Da die Rechtsvorschriften zu Glücksspielen in der Europäischen Union noch nicht aufeinander abgestimmt wurden und die Bereitstellung von Online-Glücksspielen in vielen europäischen Mitgliedsstaaten erlaubt ist, können Nutzer trotz des nationalen Verbotes bei Anbietern, die ihren Sitz in anderen europäischen Ländern haben, teilweise dennoch spielen.
Konzentriert sich ein Online-Glücksspiel-Anbieter, wie dies bei William Hill offenbar geschehen ist, auf den niederländischen Markt, ist die Glücksspielbehörde dazu berechtigt, ihm eine Geldbuße aufzuerlegen.
Die niederländische Glücksspielbehörde hatte über William Hill eine Strafe von 300.000 Euro verhängt. (Bild: Wikipedia)
Während ihrer Ermittlungen hatte die Glücksspielbehörde festgestellt, dass die Webseite williamhill.com von den Niederlanden aus erreichbar war. Zudem war im Dropdown-Menü der Webseite „Niederlande“ angegeben und es gab einen aus den Niederlanden erreichbaren Kundendienst. Als Zahlungsoption stand darüber hinaus IDEAL zur Verfügung. Diesen Zahlungsdienst kann man nur nutzen, wenn man über ein Bankkonto in den Niederlanden verfügt.
Niederländische Verbraucher konnten über die Webseite von William Hill Online-Casino-Spiele wie Blackjack, Roulette und Poker spielen, sie konnten aber auch Wetten zu Sportveranstaltungen abgeben. Während der Ermittlungen fand die KSA (Seite auf Niederländisch) zudem zwei Glücksspiel-Apps von William Hill.
Das Vorgehen gegen illegales Online-Glücksspiel als Priorität der Glücksspielbehörde
Eine der Prioritäten der niederländischen Glücksspielbehörde ist derzeit das Vorgehen gegen illegale Online-Angebote. Der Vorsitzende der Glücksspielbehörde, René Jansen, betonte:
„Viele Niederländer wissen es nicht, aber Online-Glücksspiele sind in den Niederlanden illegal. Ein Spieler, der bei einem illegalen Anbieter spielt, tut dies ungeschützt. Es ist keine Aufsicht im Rahmen eines fairen Geschäftsverlaufs möglich. Deshalb geht die KSA gegen illegale Anbieter vor. Der Schutz des Verbrauchers ist ein wichtiges Ziel der Glücksspielbehörde, zusätzlich zur Verhinderung der Spielsucht und der Bekämpfung der Rechtswidrigkeit.“
Ausländische Anbieter von Online-Glücksspielen müssen das niederländische Recht auch dann einhalten, wenn sie in einem anderen Land über eine Lizenz verfügen. Dies ist beispielsweise möglich, indem sie ihre Webseiten für niederländische Internetnutzer durch das sogenannte „Geoblocking“ unsichtbar machen. Erst im November hatte die Kansspelautoriteit zwei Anbieter von Glücksspielen mit einer sechsstelligen Geldstrafe belegt. Ein neues Gesetz, das das Angebot von Online-Glücksspielen in den Niederlanden legalisiert, ist allerdings seit Längerem geplant.
Geringe Erfolgsaussichten bei Einsprüchen gegen Geldbußen
Es wird erwartet, dass William Hill Einspruch gegen die Geldbuße erheben wird. Allerdings haben Einsprüche solcher Art vor niederländischen Gerichten bisher nur wenig Erfolg gezeigt.
Erst im September wies das zuständige niederländische Gericht zwei Unternehmen ab, die gegen eine Geldstrafe Einspruch eingereicht hatte, die die niederländische Glücksspielbehörde Jahre zuvor in ebenfalls sechsstelliger Höhe gegen sie verhangen hatte.
Im Jahr 2014 war die Co-Gaming Limited, die die in Malta lizensierte Glücksspiel-Seite ComeOn! betreibt, mit einer Strafe von 180.000 EUR belegt worden. Die Seite des Glücksspielanbieters war in niederländischer Sprache verfügbar, es gab einen niederländischen Chat-Dienst und es wurden Bilder der niederländischen Flagge genutzt.
Mansion Limited hatte gegen eine Geldbuße in den Niederlanden vergeblich Einspruch erhoben. (Bild: Wikipedia).
Das Unternehmen Mansion/ONISAC war mit einer Strafe von 150.000 EUR belegt worden, weil es ebenfalls Dienste auf Niederländisch anbot und Zahlungen über das niederländische Zahlungssystem iDeal ermöglichte. Auch sein Einspruch gegen die Geldbuße wurde abgelehnt.
Abzuwarten bleibt, wie die Niederlande nach der erwarteten Gesetzesänderung mit den Anbietern von Online-Glücksspielen umgehen werden. Regierungsvertreter haben bereits den Vorschlag gemacht, all jene Anbieter zunächst von einer Lizensierung auszuschließen, die bereits von der Glücksspielbehörde abgestraft wurden.
Im Sommer war Rechtsschutz-Minister Sander Dekker aber dahingehend zurückgerudert, dass er von einem grundsätzlichen Ausschluss dieser Anbieter von der Lizensierung jedoch absehen würde. Niederländischen Verbrauchern den Zugriff auf Online-Anbieter mit „gutem Ruf“ zu verwehren, würde dem Wunsch der Regierung widersprechen, die Aktivitäten von Spielern in geordnete Bahnen zu lenken.