Millionen veruntreut wegen Spielsucht: Angeklagte verurteilt
Dass das krankhafte Spiel weitreichende Folgen hat, mussten ein Banker aus Hamburg und ein Betriebsrat aus Graz feststellen. Nachdem sie über Jahre hinweg jeweils siebenstellige Beträge veruntreut haben, ergingen nun die Urteile.
Zwei Jahre auf Bewährung und ein Schuldenberg, der für zehn Leben reicht: Das ist die traurige Bilanz, die ein ehemaliger Banker aus Hamburg ziehen muss. Das Amtsgericht Barmbek verkündete am Dienstag das Urteil gegen den ehemaligen stellvertretenden Filialleiter einer Hamburger Sparkasse (Haspa) im Stadtteil Steilshoop.
Banker veruntreut 1,7 Millionen Euro
Lars I. (44) hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt und dargelegt, wie er in nur zwei Jahren über 1,7 Millionen Euro veruntreut hatte. Unter Tränen zeigte er Reue:
Ich bereue es zutiefst. Es tut mir leid, dass ich so viele Menschen enttäuscht habe.
Der Angeklagte war so außer sich, dass der vorsitzende Richter beruhigend auf ihn einwirkte und ihm gut zusprach.
Alles hatte damit begonnen, dass ein Kollege ihm von Wetten erzählte, bei denen man auf das Fallen oder Steigen des DAX setzen und damit angeblich binnen Minuten seine Einsätze verdoppeln könne. Das Prinzip war einfach: Mit steigendem Dax stiegen die Gewinne, sank der DAX, drohten Verluste. Doch nachdem die Wetten für den Banker anfangs gut angelaufen waren, wandelte sich das Blatt: Er entwickelte eine Spielsucht und verlor sein gesamtes Vermögen.
85 Konten für 85 fiktive Personen
Der Verurteilte war stellvetretender Leiter einer Filiale der Haspa (Quelle: Manfred Sauke, licensed under CC 3.0)
In der Folge nahm er Kredite auf und lieh sich Geld bei seinem Vater. Als ihm keine Darlehen mehr gewährt wurden, nutze er seine Position in der Leitung einer Filiale der Haspa im nordöstlichen Hamburger Stadtteil Steilshoop, um an Geld zu gelangen. Ab dem Jahr 2013 eröffnete er insgesamt 85 Giro- und Darlehenskonten für fiktive Personen.
Den erdachten Kunden gewährte er hohe Kreditrahmen, die er selbst ausnutze: Insgesamt überwies sich der Mann von den eingerichteten Konten binnen zwei Jahren über 1,7 Millionen Euro auf zwei eigene Privatkonten bei einer Münchner Bank. Er verwendete das Geld, um weiter zu zocken.
Erst im Jahr 2015 kam ihm die hausinterne Revisionsabteilung auf die Schliche. Lars I. gestand umgehend und überreichte der Haspa Listen der widerrechtlich von ihm angelegten Konten. In der Folge begann er eine Therapie.
Verminderte Steuerungsfähigkeit wegen Spielsucht
Vor Gericht erklärte der 44-Jährige, wie sich die Spielsucht für ihn angefühlt hatte:
Ich habe meine Arbeit als stellvertretender Filialleiter gut gemacht, aber wenn ich in der Welt der fiktiven Wetten war, war ich ganz woanders. Ich hatte den Halt verloren.
Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem Banker eine verminderte Steuerungsfähigkeit. Das Spiel sei bei Lars I. an eine „emotionale Mangelsituation aus der Kindheit“ angelehnt, führte der Sachverständige vor Gericht aus. Auch eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten könne nicht ausgeschlossen werden.
Laut § 20 des Strafgesetzbuches handelt ohne Schuld „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“
Zur Frage, ob eine Spielsucht die Schuldfähigkeit erheblich einschränkt, hat der Bundesgerichtshof 2012 festgestellt:
„Maßgeblich ist (…), ob der Betroffene durch seine Spielsucht gravierende Änderungen in seiner Persönlichkeit erfährt, die in ihrem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind. Nur wenn die Spielsucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führt oder der Täter bei Geldbeschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen sein.“
Während die Staatsanwaltschaft den Ausführungen des Psychiaters folgten und einen Freispruch für den reuigen Ex-Banker forderte, sahen Richter und Schöffen keinen Grund, an dessen Schuldfähigkeit zu zweifeln, für sie stellte sich das Vorgehen des einstigen stellvertretenden Filialleiters als zu planvoll dar. Die verminderte Steuerungsfähigkeit floss ebenso in ihr Urteil ein, wie die Kritik an dem Bankhaus, dass es dem Angeklagten viel zu leicht gemacht habe, das Geld zu veruntreuen.
Rückzahlung von 1,7 Millionen mit 100 Euro monatlich?
Lars I. stottert monatlich 100 Euro seiner Schulden an die Haspa ab, hat bisher 2.600 der 1,7 Millionen Euro zurückgezahlt. Würde er so den Gesamtbetrag abstottern wollen, würde es bis zu seiner Schuldenfreiheit noch ca. 1.415 Jahre dauern. Derzeit deckt er mit seinen Zahlungen allerdings kaum mehr als die Zinsen ab.
Zumindest das Gefängnis bleibt ihm aber vermutlich erspart. Selbst wenn das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, bestehen bleibt, kann er den Gang ins Gefängnis vermeiden, indem er sich an seine Bewährungsauflagen hält.
Urteil in Österreich: Haft für spielsüchtigen Betriebsrat
Das Casino in Linz (Quelle:Renardo la vulpo, licensed under CC 4.0)
Nicht ganz so glimpflich kam ein Betriebsrat einer großen Firma in Graz davon. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 48-Jährige über 14 Jahre ein Lügenkonstrukt aufgebaut und Arbeitskollegen und seine eigene Familie um insgesamt über eine Million Euro betrogen hat. Das Motiv auch bei ihm: Spielsucht. Das Urteil: Drei Jahre und neun Monate Haft.
Im Prozess wurde klar, dass der Angeklagte bereits seit vielen Jahren schwer spielsüchtig ist. In extremen Phasen besuchte er bis zu 104 Mal im Jahr österreichische Spielbanken.
Nachdem er sein eigenes Vermögen bereits verspielt hatte und keine Darlehen von Banken mehr erhielt, begann der Mann im Jahr 2002 in seinem beruflichen und privaten Umfeld erfundene Sparanlagen in Umlauf zu bringen.
Mit hohen Renditen lockend, brachte er Kollegen und Verwandte dazu, ihm ihr Geld anzuvertrauen.
Inwieweit er dabei auch seine Position als Mitglied des Betriebsrates ausnutzte, konnte nicht endgültig geklärt werden. Er selbst wies den Vorwurf zurück: Er habe stets als Freund und Kollege zu den Mitarbeitern gesprochen. Ob dies auch die Betroffenen, unter anderem Lehrlinge des Betriebes, die er von den angeblichen Geldanlagen überzeugen wollte, ebenso wahrgenommen hätten? Die Staatsanwaltschaft bezweifelte es.
Und auch vor dem Familienkreis machte der Mann keinen Halt: Einem Verwandten, der eine Invalidenrente bezieht, knüpfte er über die Jahre einen Betrag von 75.000 Euro ab. Trotz des Schadens zeigte sich das Opfer vor Gericht nachsichtig: Das Geld wolle er schon zurück, „sitzen“ solle der Betrüger wegen der Sache aber nicht.
Das von seinen gutgläubigen Opfern eingenommene Geld trug der Mann in die Spielbank.
Seine Erklärung:
Raus in die Natur zu gehen, war für mich grauenhaft, so konnte ich keinen Stress abbauen. Ruhe habe ich im Casino gefunden.
Aufgeflogen war der Mann, als ein Anwalt eines seiner gefälschten Schreiben in die Hände bekam. Das Dokument war mit dem Namen eines Juristen gezeichnet, der umgehend Anzeige erstattete. Nach 14 Jahren brach das Lügengerüst des Spielsüchtigen zusammen.
Klage gegen „Casinos Austria“
Dass es ihm über so lange Zeit möglich war, „Ruhe im Casino“ zu finden, sieht der Mann heute als Problem und geht nun zivilrechtlich gegen „Casinos Austria“ vor:
Seine Spielsucht hätte bemerkt und er selbst gesperrt werden müssen, heißt es in der Klage. Er fordert einen Betrag von 670.000 Euro von der Aktiengesellschaft, die in Österreich 12 Spielbanken betreibt.
Dass er mit diesem Schritt durchaus Erfolg haben könnte, zeigt ein Beispiel aus dem vergangenen Oktober. Ein Gericht hatte der Klage eines spielsüchtigen Mannes gegen den Automatenkonzern Novomatic stattgegeben und ihm einen Betrag von 2,5 Millionen Euro plus Zinsen zugesprochen. Die Richter waren der Einschätzung eines Experten gefolgt, nachdem der Mann aufgrund seiner Spielsucht zumindest in Teilen nicht geschäftsfähig gewesen war.