Freitag, 22. November 2024

Österreich: Beschlagnahmte Spielautomaten müssen zurückgegeben werden

Augsburger Allgemeine|

Augsburger Allgemeine

Spielautomat in Österreich – illegal, oder nicht? (Bild: Augsburger Allgemeine)

Behörden in Oberösterreich müssen nach einem Gerichtsbeschluss über 50 beschlagnahmte Spielautomaten an die Besitzer zurückgeben. Die Betreiber hatten Einspruch gegen die in ihren Spielstätten durchgeführten Razzien eingelegt und haben nun vom Landesverwaltungsgericht Recht bekommen. Das Gericht betonte allerdings, dass es mit seinem Urteil keine Grundsatzentscheidung getroffen habe. Vielmehr ging es um eine reine Einzelfallbewertung.

Grund für die Razzien war, dass Glücksspielautomaten in Oberösterreich vom Gesetz her illegal sind. Dem widersprach das Gericht nicht, doch das aktuelle Gesetz sei nicht konform mit übergeordneten EU-Richtlinien. Als Antwort darauf legte das Finanzministerium des Bundeslandes gegen die Aufhebung der Beschlagnahme bereits Rechtsmittel ein.

Das Urteil besagt, dass die Automaten zurückgegeben werden müssen. 17 davon wurden bereits in der vergangenen Woche zurückgeschickt, die 35 restlichen Geräte werden nach Auskunft von Fabian Maschke, dem Anwalt der Betroffenen, innerhalb der kommenden zwei Wochen von den Besitzern zurückerwartet.

Automaten sind äußerst profitabel

Zur Zeit werden die beschlagnahmten Glücksspielautomaten im Auftrag der Polizei im oberösterreichischen Wels in der Nähe von Linz in einer Halle gelagert. Nach einer Schätzung könnten sich dort zur Zeit etwa 1.500 Automaten befinden, die in Spielstätten im gesamten Bundesland beschlagnahmt worden waren.

Wie mit diesen Geräten weiter verfahren wird, ist zur Zeit nicht bekannt. Vielleicht schöpfen angesichts der jüngsten Entscheidung weitere Betreiber Hoffnung und gehen juristisch gegen die Beschlagnahme vor.

Die große Anzahl der Geräte erklärt sich durch die hohen Profite, die diese einspielen. So kosten die häufig in Tschechien gekauften Automaten nur etwa 5.000 Euro, spielen jedoch wöchentlich durchschnittlich 7.000 Euro ein. Kein Wunder, dass angesichts dieser Summen viele Betriebe das Risiko eingehen, und die Geräte bei sich aufstellen. Nach Angaben von Ermittlern werden nach einer Razzia häufig sofort neue Automaten installiert. Teilweise würden diese sogar fest einbetoniert, um die Beschlagnahme zu erschweren.

Die hohe Gewinnmarge führt dazu, dass beschlagnahmte Spielautomaten teilweise innerhalb von Stunden ersetzt werden. „Die anfallenden Strafen werden in Kauf genommen“, sagt der leitende Sicherheitslandesrat Elmar Podgorschek dazu. Er gibt an, dass es Fälle gäbe, in denen binnen kurzer Zeit in einem einzigen Lokal dreimal hintereinander Spielgeräte beschlagnahmt und vom Betreiber schnell wieder ersetzt wurden. Insgesamt wurden auf diese Weise in einem Laden 44 Automaten einkassiert.

Im aktuellen Fall erhalten die Betreiber der Spielhalle nun ihre Automaten zurück. Gleichzeitig drücken sie die Hoffnung aus, dass sich mit der richterlichen Entscheidung auch die gegen sie eingeleiteten Strafverfahren erledigen. Ihr Anwalt zeigt sich in dieser Hinsicht zuversichtlich, da sich mit dem Beschluss der Verdacht des illegalen Glücksspiels als nicht ausreichend erwiesen habe.

„Die Beschlagnahmen wurden wegen Unionsrechtswidrigkeit aufgehoben. Wenn nicht einmal der Verdacht bestätigt wurde, kann niemals im Strafverfahren ein Verstoß nachgewiesen werden.“

Der Anwalt konnte keine Aussage dazu machen, ob seine Mandanten die wieder freigegebenen Spielautomaten erneut in ihren Spielstätten aufstellen. Zwar erweckt das Urteil den Eindruck einer Quasi-Legalität, dies kann sich mit dem nächsten Gerichtsbeschluss jedoch schnell wieder ändern.

Die Folge: Rechtsunsicherheit bei Betreibern und Behörden

Landesfahne Österreich

Österreichs Flagge (Bild: Flaggenplatz.at)

Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Lage in Österreich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Generell regelt das Glücksspielgesetz die Automatenspiele. Allerdings ist es jedem Bundesland freigestellt, ob es die Geräte zulässt oder nicht. Oberösterreich sowie Kärnten haben sich dagegen entschieden und die Gesetze verschärft.

Die Einhaltung der strikten Regelungen wird von den Behörden genau überwacht. Um das Verbot durchzusetzen, habe es nach Angaben der Finanzpolizei 2017 allein in Oberösterreich 304 Razzien in Spielstätten gegeben. Damit führt das Bundesland diese Liste mit Abstand an. Ein Resultat dieser Maßnahmen war neben der Beschlagnahme von weit über 1.000 Spielautomaten die Schließung von mehr als 50 Casinos.

Das Landesverwaltungsgericht entschied, dass Österreichs Glücksspielgesetz nach Lage der EU-Richtlinien generell rechtswidrig sei. Aus diesem Grunde seien die eingeleiteten Ermittlungen nicht zulässig. Gleich gilt für die Beschlagnahme. Demzufolge können Betreiber von Glücksspielautomaten zur Zeit nicht bestraft werden.

Dem aktuellen Urteil vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit, der sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof ging. Doch noch immer ist die Lage höchst unklar. So vertreten Österreichs höchste Gerichte Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof sowie der Oberste Gerichtshof die Meinung, dass das Glücksspielmonopol mit EU-Recht im Einklang stehe.

Demgegenüber erlassen Instanzen wie jetzt das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich gegenteilige Urteile. Solange hier keine endgültige Einigung erzielt oder ein neues Glücksspielgesetz auf den Weg gebracht wurde, wird die Unsicherheit auf beiden Seiten bestehen bleiben.