Lotto-Gewinn verpasst: Rentner schlägt auf Ehefrau mit Hammer ein
Nach dem verpassten Lotto-Gewinn attackierte der Rentner seine Frau mit einem Hammer (Quelle: unsplash.com/iMattSmart)Ein 67-jähriger Mann aus Baden-Württemberg muss wegen eines gefährlichen Angriffs auf seine Ehefrau für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Dies entschied gestern das Amtsgericht Heilbronn.
Eigenen Angaben zufolge habe der geständige Rentner aufgrund von Geldsorgen den Plan gefasst, seine Gattin und sich selbst zu töten. Den letzten Ausschlag zur Tat habe ein geplatzter Lotto-Traum gegeben.
Attacke mit Werkzeug und Waffe
Am 17. März dieses Jahres teilten die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium von Heilbronn in einer gemeinsamen Presseerklärung mit, dass wegen des Verdachts des versuchten Mordes an seiner 63-jährigen Ehefrau gegen einen 67-Jährigen ermittelt werde.
Nun erging vor dem Amtsgericht Heilbronn das Urteil gegen den Rentner. Die Staatsanwaltschaft war laut SWR von dem Mordvorwurf abgerückt. Stattdessen habe sie drei Jahre und drei Monate Haft wegen schwerer Körperverletzung gefordert. Dem sei das Gericht gefolgt.
Das Gericht verurteilte den 67-Jährigen zu einer mehrjährigen Haftstrafe (Quelle: unsplash.com/Pawel Czerwinski)
Die Verteidigung habe derweil auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gehofft. Für den Mandanten spreche unter anderem, dass er Reue gezeigt und sich bei den Ermittlungen kooperativ verhalten habe. Auch das Opfer habe dem Täter verziehen. So habe die Frau des Angeklagten vor Gericht erklärt:
Letzte Hoffnung Lotto-Gewinn
Beim Prozess habe der Eppinger zugegeben, seiner Ehefrau am 15. März zwei Hammerschläge auf den Kopf zugefügt zu haben. Danach habe sich laut SWR ein Schuss aus einer Vorderlader-Pistole gelöst. Diese habe der Mann legal besessen. Das Geschoß habe den Oberschenkel des Opfers durchschlagen.
Die Frau habe sich ins Bad retten können. Von hier aus sei es ihr gelungen, den Täter zu besänftigen, indem sie ihm zugerufen habe, dass sie weiterleben wolle. Daraufhin habe ihr Mann sie mit dem Auto ins Krankenhaus gebracht.
Grundsätzlich behandelt der Gesetzgeber versuchte Straftaten ebenso wie vollendete. Damit wird auch ein versuchter Mord mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet.
Eine Ausnahme greift, wenn der Täter während der Ausführung freiwillig von der Tat zurücktritt. Dann wird er laut § 24 StGB nicht für das versuchte Tötungsdelikt bestraft. So soll verhindert werden, dass Täter beispielsweise geplante, in der Situation jedoch nicht mehr gewollte Tötungsdelikte lediglich aus Angst vor Entdeckung zu Ende führen.
Bei den folgenden polizeilichen Vernehmungen habe der 67-Jährige angegeben, sich in einem Zustand akuter Verzweiflung befunden zu haben. Obwohl das Paar bis dato finanziell gut aufgestellt gewesen sei, sei das Geld knapp geworden. Deshalb habe er seine Hoffnung vermehrt auf die Teilnahme am Lotto gesetzt.
Kurz vor der Tat sei ihm nach eigenem Empfinden nur knapp ein Gewinn von 100.000 EUR entgangen. So habe ihm lediglich eine Zahl zum Glück gefehlt. Kurz nach der enttäuschenden Ziehung habe er den Vorsatz gefasst, seine Frau zu töten und sich anschließend selbst das Leben zu nehmen.
Heute, so die Berichterstattung, bezeichne der Rentner das Vorhaben als „Schnapsidee“. Dass er sich seit der Tat in Untersuchungshaft befinde, sei hingegen gerecht. Schließlich gebe es „ja nix Schlimmeres, als die eigene Frau so anzugreifen“.