Samstag, 23. November 2024

Schweiz: Spielsüchtiger Ex-Pfarrer und Betrüger erhält milde Strafe

Innenraum Casino Konstanz Der Ex-Pfarrer verspielte viel Geld im Casino Konstanz (Bild:/Casino Konstanz)

In der Schweiz musste sich ein ehemaliger Pfarrer vor dem Kriminalgericht von Luzern verantworten. Um seine Spielsucht zu finanzieren, hatte Peter C. Dutzende Menschen um Millionen betrogen. Deshalb wurde er nun zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Bis zum Jahr 2018 hatte der heute 52-Jährige seine Arbeit als katholischer Pfarrer von Küssnacht im Kanton Schwyz verrichtet.  Jedoch stellte sich später heraus, dass C. zwischen 2009 und 2018 nicht nur seelsorgerisch um seine Schäfchen bemüht war.

Über 3 Mio. verspielt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der mittlerweile in einem Kloster lebende Geistliche mithilfe von Bettelbriefen über 70 Mitglieder seiner Gemeinde belogen und diese sowie seinen Arbeitgeber um insgesamt 3,27 Mio. CHF (3,23 Mio. Euro) betrogen hat.

In einigen seiner Briefe an die Gemeindemitglieder hatte der geständige C. erklärt, früher spielsüchtig gewesen zu sein. Die Sucht habe er zwar unter Kontrolle, benötige das Geld jedoch, um daraus entstandene Schulden zurückzuzahlen. Tatsächlich war seine Spielsucht allerdings nicht überwunden, denn er nutzte die Spenden, um damit seine Reisen an die Roulette- und Blackjack-Tische im Casino von Konstanz zu finanzieren. Anderen Gemeindemitgliedern gegenüber erklärte er hingegen, mit dem Geld Bedürftigen helfen zu wollen.

Nachdem C. 2018 nach 20 Jahren von seinem Amt zurückgetreten war, musste der überschuldete Spieler ein Jahr später Privatinsolvenz anmelden. Kurz darauf wurden seine Taten von den ersten Geschädigten zur Anzeige gebracht.

Das Gericht sprach C. wegen Betruges und Urkundenfälschung schuldig. Letztere war festgestellt worden, weil er zudem sechsstellige Beträge von Konten der Kirche in eigene Kanäle umgeleitet hatte.

Kirche in Küssnacht

Der Ex-Pfarrer arbeitete im beschaulichen Küssnacht (Bild: Faxebook/Küssnacht)

Milde Strafe

Trotz der hohen Schadensumme und der großen Zahl geschädigter Personen beließen es die Ankläger und Richter bei einem vergleichsweise milden Strafmaß. C. erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, was dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach.

Der leitende Luzerner Staatsanwalt Adrian Berlinger betonte die umfassende Kooperationsbereitschaft des Angeklagten:

Er hat ein sehr umfassendes Geständnis niedergelegt und hat aktiv mitgeholfen. Ohne seine Mithilfe hätten wir zahlreiche Geschädigte nicht finden können.

Insgesamt habe er bei den Vernehmungen einen „höflichen, kooperativen und reuigen Menschen“ erlebt, erklärte Berlinger gegenüber SRF News. Seiner Ansicht angeschlossen hätten sich auch die Privatkläger. Aus diesem Grund habe der Fall in einem abgekürzten Verfahren verhandelt werden können.

Neben der Reue des Ex-Pfarrers wertete das Gericht dessen erwiesene Spielsucht als strafmildernd. Diese, gepaart mit seinem Therapiewillen, sei ebenfalls ausschlaggebend dafür gewesen, dass C. nun lediglich für sechs Monate ins Gefängnis müsse.