Festnahme in Hamburg: Illegales Glücksspiel in Spielhalle aufgeflogen
Bei der Aktion gegen illegales Glücksspiel in Hamburg kam auch ein Polizeihund zum Einsatz (Symbolbild, Quelle: (ots) Polizei Hamburg)Die Hamburger Polizei hat am Wochenende einen Mann festgenommen, der im Verdacht steht, illegales Glücksspiel in einer Spielhalle veranstaltet zu haben. Dies teilten die Ermittler in einer gestern veröffentlichten Pressemeldung mit.
Im Rahmen des Einsatzes sei eine mutmaßlich von dem 50-Jährigen organisierte Pokerrunde aufgeflogen. Zudem hätten die Fahnder Spielautomaten und Bargeld im mittleren fünfstelligen Bereich beschlagnahmt.
Illegales Glücksspiel in Spielhalle
Wie die Pressestelle der Polizei Hamburg bekanntgab, habe sich der Einsatz gegen das illegale Glücksspiel am Sonntagabend im Stadtteil Rahlstedt zugetragen.
Die Polizei hatte Hinweise auf das illegale Glücksspiel erhalten (Quelle: unsplash.com/Gilles Lambert)
Der Razzia in zwei nebeneinanderliegenden Spielhallen seien Meldungen aus der Bevölkerung vorangegangen. Die Hinweisgeber hätten den Verdacht geäußert, dass in den Spielstätten illegale Angebote betrieben würden.
Daraufhin hätten Zivilfahnder die Örtlichkeiten unter die Lupe genommen. In einer der Spielhallen seien die Beamten fündig geworden:
Mit Unterstützung von Streifenpolizisten und Bereitschaftspolizei sowie einem Hundeführer seien die Anwesenden sowie die Geschäftsräume durchsucht worden. Im weiteren Verlauf habe die Polizei auch die Wohnung des Hauptverdächtigen einer Prüfung unterzogen.
Im Zuge des Einsatzes, so die Polizeimeldung, hätten die Beamten neben weiteren Beweismitteln acht Spielautomaten sowie mehr als 62.000 EUR in bar beschlagnahmt.
Verdächtiger bleibt auf freiem Fuß
Gegen die Teilnehmer der Pokerrunde werde nun wegen des Verdachts der Teilnahme am illegalen Glücksspiel ermittelt. Der mutmaßliche Organisator sei zunächst von der Polizei festgenommen worden. Nach Abschluss der Maßnahmen sei er jedoch mangels Haftgründen wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
Ob es sich bei dem zeitweise Festgenommenen um den Betreiber der durchsuchten Spielhallen handelt, ließ die Polizei in ihrer Mitteilung offen. Sollte dem so sein, droht neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch der Entzug der Betriebserlaubnis.
So regelt das Hamburgische Spielhallengesetz (HmbSpielhG), dass eine Spielhalle nur betreiben darf, wer die „erforderliche Zuverlässigkeit“ besitzt. Über diese verfügt laut Gesetzestext nicht, wer beispielsweise wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels oder Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel verurteilt wurde.
Laut Polizei Hamburg dauerten die Ermittlungen weiter an. Der Fall werde nun vom Landeskriminalamt der Region Wandsbek bearbeitet.