Freitag, 22. November 2024

Spielsucht: Schweizer Ex-Pfarrer wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht

Prarrer mit Jesus Kreuz Kette Schwarz-Weiß-Bild Die Schulden des ehemaligen Pfarrers belaufen sich auf 3 Mio. CHF (Bild: Pixabay)

Am 27. Juni verhandelt das Luzerner Kriminalgericht den Fall eines ehemaligen Pfarrers aus der Schweizer Gemeinde Küssnacht SZ. Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen 2009 und 2018 insgesamt 70 Personen betrogen zu haben, um seine Spielsucht zu finanzieren. Einem am Dienstag veröffentlichten Beitrag der katholischen Kirche der Schweiz zufolge habe das Gericht sich nun für ein abgekürztes Verfahren entschieden.

Schuldenberg von 3 Mio. CHF

Bereits im November wurde gegen den 2018 von seinem Pfarramt zurückgetretenen Mann Anklage erhoben. Die Luzerner Staatsanwaltschaft sprach dabei von „gewerbsmäßigem Betrug“. Während seiner Zeit als Pfarrer soll der Angeklagte sich immer wieder Geld von Mitgliedern seiner Gemeinde geliehen haben, ohne dieses je zurückzuzahlen.

Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Simon Kopp erklärte, sei das Geld einfach „weg“ gewesen. Der mittlerweile 51-jährige Ex-Pfarrer habe nie wirklich die Absicht gehabt, seine Schulden zu begleichen.

Die Geschädigten stammen aus verschiedenen Kantonen, es wurde aber entschieden, dass alles in Luzern zu einem Fall zusammengefasst wird. Er gaukelte den Leuten vor, er sei in der Lage, das ausgeliehene Geld wieder zurückzuzahlen. Dabei wusste er, dass er das nicht schaffen würde.“

Der Angeklagte habe das Vertrauen der Menschen ausgenutzt und diese somit „arglistig getäuscht“. Doch nicht nur habe der Beschuldigte Einzelpersonen geschadet, sondern auch seiner Kirche. So habe er zudem Gelder von den Konten der Pfarrei entwendet, um damit im Casino zu spielen. Die Gesamtsumme belaufe sich auf gut 3 Mio. CHF (2,86 Mio. Euro).

Spielsucht-Therapie und Rückzug ins Kloster

Der ehemalige Pfarrer habe seine Schuld gänzlich eingestanden und sich bezüglich seiner Spielsucht in Behandlung begeben. Auch habe er Privatkonkurs angemeldet, da er seine Schulden nie werde begleichen können. Er habe sich nun in ein Kloster im Kanton Solothurn zurückgezogen, wo er auf seine Verurteilung warte.

Die Staatsanwaltschaft habe eine Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung gefordert. Das abgekürzte Verfahren Ende Juni bedeute, dass keine Plädoyers gehalten werden und der Beschuldigte sich lediglich einer kurzen Befragung unterziehen müsse.

Anschließend müssten der Angeklagte, seine Verteidigung und die Staatsanwaltschaft sich auf ein angemessenes Strafmaß einigen. Das Gericht überprüfe dieses dann nur noch, so die Gerichtskanzlei.