Freitag, 22. November 2024

Illegales Glücksspiel: Bingo-Runde in München gesprengt

Hand, Bingo-Schein Bingo-Spiele um hohe Beträge sind in Deutschland nicht erlaubt. (Bild: pixabay.com)

Die Münchner Polizei hat in der Nacht von Sonntag auf Montag in einer Gaststätte in München-Sendling 78 Personen beim illegalen Glücksspiel ertappt. Dabei soll es sich um eine Bingo-Runde gehandelt haben, bei der möglicherweise um höhere Beträge sowie um Schmuck gespielt worden sei, berichtete die Süddeutsche Zeitung am Dienstag.

An der Maßnahme seien neben den Polizeibeamten auch eine Staatsanwältin sowie Vertreter der Gaststättenabteilung des Kreisverwaltungsreferats beteiligt gewesen. Wie die ermittelnden Beamten angaben, seien mehrere Tausend Euro in bar sichergestellt worden.

Ist Bingo in Deutschland legal?

Das Bingo-Spiel fällt unter die Kategorie Lotterie und ist daher ein Glücksspiel. Die Veranstaltung von Bingo-Events ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, wenn sie keinen Einsatz von den Spielern erfordern. Wenn Einsätze gefordert werden, muss eine behördliche Genehmigung erteilt werden. Da diese jedoch den einzelnen Bundesländern obliegt, kann es zu unterschiedlichen Auslegungen der Vorgaben kommen.

Eine öffentliche Veranstaltung ist ohne Probleme möglich, wenn die Erlöse gemeinnützigen Zwecken zugutekommen. Allerdings muss der Empfänger des Geldes sein Einverständnis dafür geben. Handelt es sich jedoch um eine nicht öffentliche Veranstaltung, zum Beispiel um eine interne Vereins-Veranstaltung, kann um kleine Beträge gespielt werden.

Während es in der deutschen Glücksspielregulierung keine genauen Vorgaben zu geben scheint, gibt es in Großbritannien klare Regeln. Dort ist für die Veranstaltung kommerzieller Bingo-Veranstaltungen eine Lizenz der Glücksspielbehörde notwendig. Gaststätten mit einer Alkoholausschankgenehmigung dürfen zudem Bingo-Runden veranstalten, wenn die Einsätze gering sind. Der Gesamtumsatz darf den Betrag von 2.000 GBP nicht übersteigen.

Handelt es sich um eine Veranstaltung für gemeinnützige Zwecke, gibt es ebenfalls genaue Vorschriften:

  • Das Event darf nur bis zu 8 GBP kosten. Darin enthalten sind Startgelder, Einsätze und Getränke.
  • Der ausgezahlte Gesamtwert muss unter 600 GBP liegen.
  • Die Erlöse müssen vollständig dem guten Zweck zugeführt werden. Die Spieler müssen im Vorfeld erfahren, welcher Institution das Geld gespendet wird.
  • Personen unter 18 dürfen auch mitspielen, solange die Regeln eingehalten werden.

Beschwerden wegen nächtlicher Ruhestörung

Die Ermittlungsverfahren gegen die Gaststätte hätten bereits im November 2021 begonnen, als die Polizei wiederholt wegen Lärmbelästigung gerufen worden sei. In der Wirtschaft hätten sich regelmäßig bis zu 100 Personen aufgehalten, die an den Gewinnspielen teilgenommen hätten.

Besonders intensiv sei der Lärmpegel gewesen, wenn jemand gewonnen habe. Dann seien laute „Bingo“-Rufe nach außen gedrungen. Zudem sei der Gewinn per Lautsprecher verkündet worden.

Aufgrund des Verdachts der Veranstaltung unerlaubter Glücksspielaktivitäten habe das Amtsgericht die beantragten Durchsuchungsbeschlüsse genehmigt, die Montagnacht vollzogen wurden.

Die anwesenden Personen seien nach den Befragungen durch die Beamten wieder entlassen worden. Die drei Betreiber der Gaststätte müssten sich allerdings wegen Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels verantworten. Aufgrund weiterer Verstöße gegen das Gaststättengesetz sei die Wirtschaft geschlossen worden.