Versuchter Mord in Spielhalle: Bochumer Cold-Case-Prozess endet mit Freispruch
Der Fingerabdruck des Angeklagten am Tatort reichte nicht für eine Verurteilung (Quelle:unspalsh.com/Immo Wegmann)Der Prozess um einen rund 30 Jahre zurückliegenden brutalen Spielhallenraub endete gestern mit einem Freispruch für den Angeklagten. Das Bochumer Landgericht verwarf den Vorwurf, nach dem der heute 56-Jährige im Jahr 1991 versucht haben soll, eine Spielhallenaufsicht zu ermorden. Bereits während des Prozesses um den scheinbar aufgeklärten Cold Case hatte auch die Staatsanwaltschaft ihre Forderung auf viereinhalb Jahre Haft reduziert.
Zu früh gefreut: Spielhallen-Cold-Case bleibt ungelöst
31 Jahre nachdem eine damals 48-jährige Spielhallenangestellte einen Raubüberfall nur knapp überlebte, scheint es, als werde das Verbrechen nicht mehr aufgeklärt. Rund fünf Wochen nach Prozessauftakt sprachen die Bochumer Richter den Angeklagten und einzigen Verdächtigen gestern vom Vorwurf des versuchten Mordes frei.
Der fragliche Vorfall hatte sich in der Nacht zum 27. Februar 1991 in einer Spielhalle in der Bochumer Innenstadt ereignet. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der damals 25-jährige Verdächtige zunächst am Automaten gespielt habe. Gegen Mitternacht habe er sich Zutritt zum Kassenhäuschen verschafft und die dort anwesende Aufsicht brutal mit einem Hammer attackiert. Anschließend habe er die lebensgefährlich verletzte Frau zurückgelassen und sei mit einer Beute in Höhe von rund 5.000 DM, davon 2.000 in Münzen, geflüchtet.
Im vergangenen Herbst hatte die mögliche Aufklärung des sogenannten Cold Case für Schlagzeilen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Bochum und das Polizeipräsidiums Bochum erklärten damals in einer gemeinsamen Presseerklärung:
Der Mann war während einer Routinekontrolle eines einlaufenden Schiffs in Bremerhaven festgenommen worden, auf dem er als Arbeiter tätig war.
Keine belastbaren Beweise
Der dem Angeklagten zugeordnete Fingerabdruck, so berichtet unter anderem der WDR, sei von der Staatsanwaltschaft im Prozess als Hauptindiz ins Feld geführt worden. Für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes habe die Beweislage jedoch ebenso wenig ausgereicht wie für den Nachweis, dass es sich bei dem Angeklagten um den Räuber von 1991 gehandelt habe.
Zur Begründung des Freispruchs habe der Vorsitzende Richter erklärt:
Dem WDR zufolge sei auch die Staatsanwaltshaft im Laufe der Verhandlung von ihrer ursprünglichen Forderung einer lebenslangen Gefängnisstrafe wegen versuchten Mordes abgerückt. Stattdessen habe sie zuletzt noch viereinhalb Jahre Hat für den Angeklagten gefordert. Dieser hatte sich während des Prozesses nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine erneute Verhandlung wegen versuchten Mordes scheint jedoch unwahrscheinlich. Für das Opfer käme die späte Gerechtigkeit ohnehin zu spät. Die Frau starb bereits 2012. Bis zu ihrem Tod soll sie körperlich und psychisch schwer unter dem Erlebten gelitten haben.