Glücksspielkonzern Kindred droht millionenschwere Geldstrafe in Norwegen
Lottstift fordert von Kindred den Online-Rückzug aus Norwegen (Bild: Lotteri- og stiftelsestilsynet)Auf den Glücksspielkonzern Kindred könnten in Norwegen erhebliche finanzielle Einbußen zukommen. Grund dafür sind mögliche Sanktionen von Norwegens Glücksspielaufsicht Lotteritilsynet (Lottstift). Diese droht dem Kindred-Tochterunternehmen Trannel International mit einer täglichen Strafzahlung in Höhe von 1,2 Mio. NOK (119.000 Euro), wenn es in dem skandinavischen Land seine nicht lizenzierten Online-Angebote nicht umgehend abschaltet.
Bei dem beanstandeten Online-Geschäft handelt es sich um die Online-Casinos und -Sportwetten der Kindred-Marken Unibet, Mariacasino, Storspiller und Bingo. Die Höhe der drakonischen Strafe richte sich der Behörde zufolge nach den prognostizierten Einnahmen der in Norwegen ohne Lizenz betriebenen Webseiten. Mit dem Betrag schöpfe Lottostift den ihr möglichen Strafrahmen umfassend aus.
Lottstift-Generaldirektor Atle Hamar erklärte dazu:
Jahrelanger Streit mit Kindred
Kindred dürfte die Drohung der norwegischen Behörde nicht gänzlich unvermittelt treffen. Der in Malta registrierte und an der Börse in Stockholm gelistete Glücksspielkonzern befindet sich seit Jahren im Rechtsstreit mit Lottstift.
So verwarnte Lottstift Kindreds Tochterfirma erstmals bereits im April 2019. Damals forderte die Behörde Trannel auf, in Norwegen keine Geldspiele mehr ohne Lizenz anzubieten.
Als Beleg für das illegale Angebot nahm die Behörde die Tatsache, dass sich die Webseiten der Trannel-Marken in norwegischer Sprache direkt an Spieler des skandinavischen Landes richteten. Auch seien Zahlungen in Norwegischen Kronen möglich gewesen. Zudem hätten die Anbieter Werbespots in Norwegens Medien ausgestrahlt
Daraufhin hatte Trannel beim zuständigen Ministerium Berufung gegen die Anordnung eingelegt. In Folge gaben jedoch mehrere Berufungsinstanzen dem Kläger nicht recht. Derzeit läuft noch ein Einspruch des Unternehmens vor dem Distriktgericht von Oslo. Die Verhandlung soll im kommenden Mai stattfinden.
Lottstift weist in seiner Anordnung darauf hin, dass die Zwangsmaßnahme innerhalb von zwei Wochen nach der Entscheidung umgesetzt werden könne. Sie werde so lange laufen, bis Trannel den rechtswidrigen Zustand beseitigt habe, oder bis der Höchstbetrag von einem Jahresumsatz erreicht sei.
Zugleich gewährt die Lotterieaufsichtsbehörde der Kindred-Tochter einen Ausweg. Das Zwangsgeld werde nicht fällig, wenn Trannel schriftlich konkrete Vorschläge darüber einreiche, wie das Glücksspielunternehmen künftig im Einklang mit dem norwegischen Gesetz handeln werde.