Novomatic setzt erfolgreiche Klagen fort: Gerichte entscheiden dreimal für Glücksspielkonzern
Der Glücksspielkonzern Novomatic sorgt dafür, dass den Gerichten in Österreich nicht langweilig wird. Insgesamt hat man schon in 300 Fällen die Konkurrenz verklagt und mehr als die Hälfte der Klagen gewonnen. Nun kamen drei weitere dazu! (Bildquelle)
Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich wird schon seit Jahren über das Glücksspielgesetz (GSpG) gestritten. Auch hier geht es um die Frage: Ist das Glücksspielmonopol des Staates verfassungswidrig oder nicht? Verstößt das aktuelle Gesetz gegen EU-Recht? Verschiedene Anbieter warten nicht auf eine endgültige Entscheidung, sondern gehen selbst vor Gericht. Doch auch die Gerichte sind sich nicht einig. Nun wurden drei Urteile gefällt, die auf das aktuelle Verfassungsgerichtshofsurteil Bezug nahmen. Novomatic hatte drei kleine Lokalbetreiber aus Ober- und Niederösterreich verklagt.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies Mitte Oktober mehrere Beschwerden gegen das Glücksspielgesetz ab. Der VfGH entschied, dass das heimische Glücksspielmonopol mit seinen Konzessionen weder EU-rechtswidrig sei noch Inländer diskriminiere. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zuvor die Aufhebung des GSpG beantragt. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das österreichische Gesetz schon mehrmals kritisiert. Gegner des Monopols argumentieren, dass der der teilstaatliche Casinos Austria Konzern viel zu stark bevorzugt werde. Alle Lizenzen für Casinos und Lotterien sind in der Hand von Casino Austria.
Novomatic geht gegen Betreiber von „Kajot“-Automaten vor
Der österreichische Glücksspielkonzern Novomatic ging gegen Betreiber mit Spielautomaten des Anbieters „Kajot“ vor Gericht. Das Aufstellen und Betreiben von „Kajot“-Automaten in Gasthäusern sei illegal, weil es dafür keine Bewilligungen gibt und gegen das Unlauterer-Wettbewerbs-Gesetz (UWG) verstößt. Zweimal beim Oberlandesgericht (OLG) Linz und einmal beim Landesgericht St. Pölten bekam Novomatic recht. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat eine außerordentliche Revision zugelassen. Da aber keine wesentlichen Rechtsfragen mehr zu klären sind, dürfte sich an den Urteilen nichts mehr ändern.
Die Beklagten hatten argumentiert, dass das staatliche Monopol weder der Kriminalitätsbekämpfung noch der Spielsuchtprävention diene. Mit dem aktuellen Gesetz sei ein Spielerschutz in Österreich im Moment nicht existent. In Nieder- und Oberösterreich könnten Minderjährige in Spielstätten von Novomatic spielen und sogenannte Spielerkarten weitergeben.
„Staat will nur Steuereinnahmen maximieren und nicht Spieler schützen“
Zudem verharmlose die Werbung von Casinos Austria das Glücksspiel. Die Werbung sei exzessiv gegenüber demjenigen, was erforderlich sei, um die Verbraucher zu den kontrollierten Spielenetzwerken zu lenken. Das Glücksspielgesetz verstoße gegen den freien Dienstleistungsverkehr der EU. Der Staat wolle nur seine Steuereinnahmen maximieren und nicht die Spieler vor exzessivem Zocken schützen. Europäisches Recht habe Vorrang vor nationalem Recht. Zudem seien die „Kajot“-Maschinen Eingabeterminals eines Anbieters, der in Tschechien eine Glücksspiel-Lizenz besitzt. Somit liege eine Diskriminierung vor.
Die Gerichte sahen dies aber anders und schmetterten die Berufungen der „Kajot“-Betreiber ab. Dabei bezog sich das Berufungsgericht auf das im Oktober gefällte Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Es verstoße nicht gegen EU-Recht, wenn es in Österreich nur wenige Automatenkonzessionen gebe und die meisten davon in der Hand von Novomatic seien. Eine Inländerdiskriminierung liege nicht vor. Es handle sich um nationale Fälle bei denen sich die Beklagten nicht auf EU-Grundfreiheiten berufen können. Die Betreiber hätten gegen das österreichische Glücksspielgesetz und das UWG verstoßen. Genauso urteilte das Landesgericht St. Pölten im Fall gegen einen niederösterreichischen Lokalbetreiber.
Behörden können weiterhin Razzien durchführen und Geräte beschlagnahmen
Nachdem der VfGH die Verfassungsmäßigkeit des Glücksspielgesetzes bestätigt hat, können Finanzpolizei und andere Behörden weiter gegen Illegale vorgehen und Razzien durchführen sowie Geräte beschlagnahmen. Das Vorgehen der Finanzpolizei bei den Kontrollen hat in der Vergangenheit für viel Kritik gesorgt. Zahlreiche Betreiber klagten über das rüde Vorgehen der Beamten und brachten viele Klagen unter anderem wegen Amtsmissbrauchs ein.
Novomatic hat nach eigenen Angaben schon rund 300 Klagen gegen illegale Konkurrenten eingebracht. Davon habe man mehr als die Hälfte rechtskräftig gewonnen oder eine Unterlassungserklärung erwirkt. Nach den erfolgreichen Klagen kontrolliert der Konzern dann auch regelmäßig, ob die illegalen Anbieter wirklich ihre Spiele eingestellt haben. Bei Verstößen drohen den Betreibern Strafen im sechsstelligen Bereich. Die Bußgelder fließen in die Staatskasse. Die Novomatic-Tochter Admiral verfügt sowohl in ihrem Heimatbundesland Niederösterreich als auch in Oberösterreich über die Lizenzen zum Betrieb von Automatenhallen.
Verwaltungsgerichtshof kippt im Mai die Automatenkonzession von Novomatic
Im Mai hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) noch gegen den Konzern entschieden und die Automatenkonzession von Novomatic gekippt. Diese Entscheidung habe aber nichts mit den aktuellen Urteilen zu tun. Das Spielautomatengesetz sehe vor, dass der Bewilligungsinhaber bei nachträglichem Wegfall der Bewilligung noch 18 Monate weiterspielen darf. Dieses Vorgehen der Gerichte hat vor allem bei den Konkurrenten von Novomatic für viel Kritik gesorgt.
Die NOVOMATIC-Gruppe ist als Produzent und Betreiber einer der größten Gaming-Technologiekonzerne der Welt und beschäftigt mehr als 24.000 Mitarbeiter. Die vom Industriellen Professor Johann F. Graf im Jahr 1980 gegründete Unternehmensgruppe verfügt über Standorte in 50 Ländern und exportiert Glücksspielequipment, Systemlösungen, Lotteriesystemlösungen und Dienstleistungen in 80 Staaten. Der Konzern betreibt selbst in mehr als 1.600 eigenen elektronischen Automatencasinos und Spielbanken sowie über Vermietungsmodelle insgesamt mehr als 235.000 Gaming-Terminals und Video-Lottery-Terminals (VLTs).