Erleichterung für Italiens Wettbörsen: Spieler tragen fortan Zusatzsteuer
Die 0,5 % Steuer„zur Rettung des italienischen Sports“ entfällt nun auf die Teilnehmer der Wettbörsen (Bild: Pixabay)Die 2020 eingeführte Zusatzsteuer für Sportwetten-Anbieter in Italien hat für viele Wettbörsen im Land das Aus bedeutet. Nachdem die Betreiber auf dem Rechtsweg gescheitert waren, ist nun ein Kompromiss gefunden worden. Die Steuer von 0,5 % bleibt bestehen, wird aber auf die Einnahmen der Spieler angerechnet.
Wie italienische Branchenmedien am Mittwoch berichteten, habe die für die Glücksspiel-Regulierung zuständige Staatsmonopol- und Zollverwaltungsbehörde (ADM) die neue Sonderregelung für die Wettbörsen aufgestellt. Sie solle dafür sorgen, dass die Steuer erhoben werden kann, ohne die Existenz der Wettbörsen zu gefährden.
So habe die ADM anerkannt, dass es wesentliche Unterschiede zwischen klassischen Buchmachern und Wettbörsen gebe, die eine Gleichbehandlung in puncto Steuern nicht zuließen. Für Buchmacher sei die 0,5 % Steuer auf die getätigten Einzahlungen der Kunden tragbar. Wettbörsen jedoch würden durch diese praktisch geschäftsunfähig.
Im Januar 2020 hatte der Sportwetten-Konzern Betfair Italia einen Großteil der aktiven Kundenkonten suspendiert. Betfair habe sich aufgrund der Sondersteuer zu diesem Schritt gezwungen gesehen, hieß es in der damaligen Pressemeldung. So habe der Konzern im vorherigen Quartal 103 % seiner Profite in Form von Steuern an den italienischen Staat abgeben müssen. Je aktiver seine Kunden an der Wettbörse seien und je mehr Einsätze zwischen ihnen hin und her flößen, desto höher sei der für den Anbieter zu zahlende Betrag. Die Provision, die die Wettbörse von den Transaktionen ihrer Kunden einbehalte, könne dies nicht auffangen.
Infolge der Sonderregelung würden die Betreiber der Wettbörsen nun als reine Plattform-Provider angesehen. Die „Bank“ hingegen seien die Teilnehmer an der Wettbörse, die Wetten von anderen Nutzern entgegennähmen. Die Steuer in Höhe von 0,5 % werde daher nun auf die Einnahmen dieser einzelnen Wettanbieter angerechnet.
Die Wettbörse zweige den entsprechenden Betrag ab und überweise die Summe vierteljährlich an die zuständige Steuerbehörde.
Das Ende eines langen Rechtsstreits?
Mit der Sonderregelung für Wettbörsen könnte ein langer Rechtsstreit womöglich zu Ende sein. Ursprünglich hatte die ADM bereits im Sommer 2020 eingeräumt, dass die Steuer für die Wettbörsen unzumutbar sei. Die Behörde hatte die Betreiber daraufhin von der Steuer befreit.
Daraufhin waren jedoch mehrere Buchmacher vor Gericht gezogen, um ebenfalls eine Ausnahme für sich zu erwirken. Insbesondere kleinere Buchmacher argumentierten, dass die Steuer in Zeiten der Coronakrise für sie ebenfalls untragbar sei.
Die Steuer selbst ist ihrerseits eines der frühen Resultate der Coronakrise. So hatte die Regierung diese im Rahmen des sogenannten „Fondo Salva Sport“ [Fonds zur Rettung des Sports] eingeführt. Da Buchmacher schließlich von der Existenz des Sports lebten, sollten sie auch zu dessen Rettung beitragen, so die Argumentation. Die zusätzliche Steuerzahlung der Sportwetten-Anbieter sollte in den Jahren 2020, 2021 und 2022 je 50 Mio. Euro in den Fonds spülen.
Das Regionale Verwaltungsgericht (TAR) der Region Latium hatte die Steuer im Herbst 2020 schließlich für alle Sportwetten-Anbieter pausiert. Im Dezember machte das Gericht jedoch eine Kehrtwende und erklärte die Steuer für alle Buchmacher und Wettbörsen für rechtmäßig. Im Januar 2021 bestätigte der italienische Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht die Entscheidung.
Gleichzeitig appellierten die Gerichte jedoch an die ADM, eine alternative Lösung hervorzubringen. Die Wettbörsen dürften mit der nun präsentierten Lösung zufrieden sein, schlussfolgern Branchenmedien. Offen bleibt jedoch, ob sich andere Sportwetten-Betreiber erneut auflehnen könnten, um ebenfalls von der Sonderregelung Gebrauch machen zu können.