Neue Runde im Streit mit Finanzministerium: Mr Green zahlt in Österreich keine Steuern mehr
Wie geht es mit Mr Green in Österreich weiter? Der Online Casino Anbieter stellte nach einer Strafe wegen illegaler Werbung alle Steuerzahlungen ein. Zudem reichte das Unternehmen Beschwerde bei der EU ein! (Bildquelle)
Mr Green ist einer der weltweit größten Online Casino Anbieter. Das Unternehmen hat seinen Geschäftssitz auf Malta und veranstaltet seine Spiele mit einer EU-Lizenz der Maltese Gaming Authority (MGA). Obwohl diese Lizenz in vielen unregulierten Märkten wie beispielsweise Österreich nicht offiziell anerkannt wird, können Kunden aus der Alpenrepublik ohne große Hindernisse bei Mr Green online zocken. Der Online Glücksspielanbieter beruft sich dabei auf die EU-Dienstleistungs- und -Niederlassungsfreiheit und zahlt im Gegenzug in Österreich die Glücksspielabgabe. Doch nun hat Mr Green wegen einem fortwährenden Steuerstreit mit dem Finanzministerium seine Zahlungen eingestellt.
Hintergrund für den Streit ist die komplizierte rechtliche Situation in Österreich. Laut dem Glücksspielgesetz hat der staatliche Casinos Austria Konzern, an dem das Finanzministerium auch ein Drittel Anteile hält, das Monopol auf Online Glücksspiele. Alle anderen Anbieter seien illegal. Somit dürfe auch Mr Green seine Casino Games nicht mehr anbieten. Mr Green bietet offiziell auf seiner österreichischen Seite nur Gratisspiele an, jedoch können die Kunden dann auf der internationalen Seite um echtes Geld zocken.
Präzedenzfall in Deutschland: EuGH-Urteil in der Rechtssache Ince
Zahlreiche private Glücksspielanbieter wie Mr Green offerieren ihre Angebote in Ländern wie Deutschland oder Österreich, obwohl die Märkte dort nicht reguliert sind. Die Anbieter sind der Meinung, dass sie, sobald sie eine Lizenz aus einem EU-Staat haben, in der gesamten Europäischen Union ihre Games anbieten dürfen. Zudem werben sie in den Ländern für ihre Casinoangebote, allerdings nur für die Spielgeld-Spiele. In Deutschland können sich zumindest die Sportwetten-Anbieter seit Februar 2016 auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der „Rechtssache Ince“ berufen.
Der EuGH hatte entschieden, dass die deutschen Behörden die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch einen Anbieter mit EU-Lizenz nicht verbieten dürfen, bevor das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene und bisher gescheiterte Vergabeverfahren den Grundsatz der Gleichbehandlung, das Diskriminierungsverbot und das Transparenzgebot nicht erfüllt.
Finanzministerium verhängt Geldstrafen gegen illegale Glücksspiel-Werbung
Mr Green bot in Österreich nicht nur seine Casinospiele an, sondern führte auch Steuern ab. Freiwillig. Die Online-Glücksspielanbieter zahlen nach Expertenmeinung von sich aus Steuern, da sie ein Finanzverfahren vermeiden wollen. Jene EU-Länder, die Online-Lizenzen vergeben, würden Bewerber, die in einem anderen Mitgliedsland steuerliche Probleme haben, sofort ausschließen. Zudem macht Mr Green Werbung für seine Gratisspiele. Nach den jüngsten Entwicklungen im Steuerstreit mit dem Finanzministerium hat der Anbieter nun die Steuer-Zahlungen aber eingestellt. Mr Green gehörte zu den Unternehmen, die vor einigen Monaten vom Finanzministerium wegen illegaler Glücksspiel Werbung mit Strafen von jeweils 22.000 Euro versehen wurden.
Mr-Green-Vorstand Jan Tjernell sagte am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz in Wien zur APA:
„Derzeit deklarieren wir unsere Steuern mit null. Wir haben beschlossen, die Steuerzahlungen einzustellen, weil wir die Art und Weise, wie die Steuer angewandt wird, für verfassungswidrig halten.“
Behörden verbieten private Anbieter und kassieren gerne Steuern
Ein Ministeriumssprecher erklärte, dass es klare rechtliche Regelungen über die Werbeformen und die Art und Weise, wie für Glücksspiel geworben werden darf, gebe. Es sei im Interesse des Ministeriums, dass diese rechtlichen Bestimmungen im Sinne des Spielerschutzes eingehalten werden. Doch die privaten Glücksspiel Anbieter kritisieren das Vorgehen der Behörden. Einerseits vertrete man den Standpunkt, dass das Online Glücksspiel mit EU-Lizenz verboten sei, andererseits kassiere man gern das Geld von den vermeintlich illegalen Anbietern.
Viele Anbieter wie Mr Green zahlen in Österreich die Glücksspielabgabe in Höhe von 40 Prozent der Spieleinnahmen. Sie muss abgeführt werden, sobald ein Spieler innerhalb des österreichische Staatsgebiets zockt. Das gilt auch, wenn der Spieler von seinem Handy, Tablet oder Smartphone auf einen ausländischen Anbieter zugreift. Laut einer Selbstschätzung hat Mr Green von Januar 2011 bis August 2014 etwa 9 Mio. Euro an Steuern bezahlt. Einen Teil davon hat das Unternehmen schon bezahlt, der Rest soll in Raten beglichen werden. Dafür hat das Unternehmen Rückstellungen gebildet.
Mr Green reicht Beschwerde bei der EU ein
Aktuell werbe Mr Green in Österreich nicht, sagte Jan Tjernell. Man habe aber schon eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht, da man der Meinung sei, dass die Steuer wie auch das Glücksspielmonopol in Österreich gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit der EU verstoße. Es könne doch nicht sein, dass die Monopolisten wie die Casinos Austria massiv Werbung machen und ihr Angebot ausweiten und gleichzeitig mit dem Spielerschutzgebot argumentieren.