888 Holdings zieht vor Bundesverfassungsgericht
Die Richter in Karlsruhe verhandeln bald die Verfassungsbeschwerde von 888 Holdings. (Bild: zdf.de)
888 Holdings reicht Verfassungsbeschwerde ein. Dies gab das Unternehmen jetzt bekannt. Mit der Beschwerde greift der Glücksspielkonzern die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig an. Dieses hatte im Oktober 2017 geurteilt, dass das Verbot für Online Glücksspiele, darunter Online Casinos, verfassungsgemäß und daher zulässig sei.
Die Neuigkeit folgt im Anschluss an den Jahresbericht des Konzerns. In diesem kritisierte 888 Holdings bereits die ungenaue Glücksspiel-Gesetzeslage in Deutschland. Als Konsequenz stellte das Unternehmen entweder den Rückzug vom deutschen Markt oder die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil in Aussicht. Bevor es nun zum Marktaustritt kommt, wird sich zunächst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen.
888 Holdings stellt Casino Verbot in Frage
Mit seiner Verfassungsbeschwerde richtet sich 888 Holdings gegen das Verbot von Online Casinos in der Bundesrepublik. Konkret handelt es sich dabei um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Oktober 2017. Damals verhandelte Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht den Fall 888 Holdings gegen das Land Baden-Württemberg. Dieses hatte einer Tochterfirma des Konzerns das Angebot seiner Produkte in Deutschland verweigert und sich dabei auf das Verbot von Online Glücksspielen berufen. Dieses ist in Paragraph 4 Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) von 2012 festgeschrieben:
„Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.“
Zwar hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg noch zu Gunsten von 888 Holdings entschieden und die erteilte Unterlassungsverfügung als willkürlich eingeordnet. Doch nach einer erfolgreichen Revision durch das Land unterlag 888 schließlich vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Nach der Niederlage in Sachsen ist der nächste Schritt nun die Vorlage vor dem Bundesverfassungsgericht in Form einer Verfassungsbeschwerde.
Gibraltar-Lizenz berechtigt zu europaweiter Aktivität
888 Holdings verfügt über Lizenzen aus Gibraltar und Großbritannien. Diese sogenannten EU-Lizenzen berechtigen dazu, Dienstleistungen auch in anderen Mitgliedsstaaten anzubieten. Der Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit ist zudem im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union niedergeschrieben und gilt als Grundlage für den Betrieb diverser Glücksspielfirmen über die eigenen Landesgrenzen hinaus.
98 % aller Verfassungsbeschwerden scheitern
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer beim BVerfG (Bild: bundesverfassungsgericht.de)
Verfassungsbeschwerden sind ein derart kompliziertes Rechtsmittel, dass nur ein Bruchteil der Anträge positiv beschieden wird. Die meisten Beschwerden scheitern bereits an der Zulässigkeit, sprich an den formalen Vorgaben. Erst wenn diese eingehalten wurden, werden die Anträge inhaltlich auf ihre Begründetheit geprüft.
Im Schnitt werden jedes Jahr nur ca. 2 % aller eingereichten Verfassungsbeschwerden positiv beschieden. So gingen 2016 insgesamt 5.610 Verfassungsbeschwerden bei den zuständigen Kammern des Bundesverfassungsgerichts ein. Von diesen wurde 117 (2 %) stattgegeben. 64 % der Beschwerden werden innerhalb eines Jahres entschieden, in seltenen Fällen können sich die Verfahren jedoch bis zu vier Jahre lang hinziehen.
Europäische Kommission stellt Glücksspielregulierung hinten an
Im Dezember 2017 gab die Europäische Kommission in Brüssel bekannt, diverse Verfahren gegen Mitgliedsstaaten im Bereich der Glücksspielgesetzgebung einzustellen. Diese Nachricht stieß auf breite Kritik und Unverständnis von allen Seiten. Zwar betonte die Kommission, dass der Verfahrensstopp nicht gleichbedeutend mit einer Absegnung der jeweiligen Ländergesetze sei, doch anderen Belangen sei derzeit Vorzug zu geben. Stattdessen sollten die nationalen Gerichte sich weiter mit den Fällen auseinandersetzen.
Die Lage in Brüssel ist nicht das einzige Hindernis auf 888 Holdings‘ Weg zu Klarheit auf dem deutschen Markt. Erschwerend hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht bereits im April 2017 die Verfassungsbeschwerde von drei deutschen Automatenunternehmerinnen ablehnte, die sich mit ihrer Vorlage gegen die restriktiven Verfügungen für Spielhallen im 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrags gerichtet hatten.