Freitag, 22. November 2024

Niedersachsen: 65 Spielhallen müssen schließen, 275 erhalten Gnadenfrist

Landtag Niedersachsen

Für die Betreiber und Mitarbeiter von Spielhallen wird die Luft nun auch in Niedersachsen dünn. So hat der niedersächsische Landtag hat am Donnerstag Änderungen am Landesglücksspielgesetzes beschlossen, welche die Schließung zahlreicher Spielhallen zur Folge haben werden.

Grund dafür sind die im neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 vorgesehenen Mindestabstände sowie das Verbot von Mehrfachspielhallen innerhalb eines Gebäudekomplexes. Wie die CDU-Fraktion des Landes in einer gestrigen Pressemitteilung erklärte, nehme Niedersachsen diese Regelungen an.

Übergangsregelung für Mehrfachspielhallen

Von den insgesamt 340 betroffenen Spielhallen sollen jedoch 275 zunächst auf Grundlage einer Übergangsregelung eine Gnadenfrist erhalten. Dies betreffe die sogenannten „Mehrfachspielhallen“, die dank einer Verlängerung der Befristung noch bis zum 31. Januar 2022 weiter wirtschaften dürften.

Laut CDU-Landtagsabgeordneten Rainer Fredermann sei nicht auszuschließen, dass sich die Gesetzeslage in Bezug auf Mehrfachspielhallen wieder ändern könnte. Daher sei es sinnvoller, diese über eine Ausnahmeregelung zu erhalten:

Es macht keinen Sinn und ist arbeitnehmer- und unternehmerfeindlich, die Befristung nicht zu verlängern und dann im nächsten Jahr mit einem neuen Glücksspielgesetz die Öffnung von Mehrfachspielhallen wieder zu ermöglichen.

Die BetreiberInnen erhielten so vorerst etwas Planungssicherheit und Hunderte Arbeitsplätze könnten bewahrt werden. In der Zwischenzeit arbeite das Wirtschaftsministerium an einem neuen Gesetzesentwurf, über welchen Mehrfachspielhallen (maximal zwei) langfristig neugeregelt werden soll.

Ebenso solle es künftig eine Zertifizierungspflicht für alle Spielhallen in Niedersachsen geben, durch welche der Spielerschutz „deutlich erhöht“ werden solle.

65 Spielhallen mit Abstandskonflikt müssen schließen

Entgegen einer gestern veröffentlichten dpa-Meldung werden die verbleibenden 65 Spielhallen jedoch zum 1. Juli schließen müssen. Dies geht ebenfalls aus der Pressemitteilung der CDU-Fraktion hervor. Betroffen seien jene Betriebe, die die geforderten Mindestabstände von 500 Metern Luftlinie untereinander bzw. zu Schulen und bestimmten anderen öffentlichen Einrichtungen nicht einhalten könnten:

Wir nehmen natürlich die Feststellungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sehr ernst und haben daher im Ausschuss beschlossen, auf die Verlängerung der Befristung für die Spielhallen, die nicht den Mindestabstand einhalten, zu verzichten. Das heißt aber auch, dass damit ca. 65 Spielhallen zum 30. Juni schließen müssen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf des Landtages, nach dem für Spielhallen mit Abstandskonkurrenz eine Härtefallgenehmigung bis Ende dieses Jahres hätte erteilt werden können, sei letztendlich verworfen worden.

Prof. Florian Heinze, Geschäftsführer und Justiziar des Automaten-Verbands Niedersachsen, erklärte diesbezüglich gegenüber den Branchenmagazin games & business, dass allein eine gerichtliche Duldungsentscheidung Spielhallen mit Abstandskonflikt vor ihrer Schließung retten könne.

Die betroffenen BetreiberInnen müssten sich dazu umgehend per Eilantrag an das zuständige Verwaltungsgericht wenden. Eine Entscheidung des Gerichtes müsse dann zwingend vor dem 30. Juni erfolgen. Ob einige der 65 Spielhallen auf diese Weise das sofortige Aus abwenden können, bleibt abzuwarten.