Sonntag, 24. November 2024

Online Casino 32Red im Visier der britischen Werbeaufsicht

Ein Stopp-Zeichen in einer Hand|Das Logo der ASA

Die britische Werbeaufsicht Advertising Standards Authority (ASA) hat am Mittwoch eine Strafe gegen den Online Casino-Betreiber 32Red bekanntgegeben. Laut der Londoner Behörde verletzt die Werbung des Unternehmens geltende Kinder- und Jugendschutzrichtlinien.

32Red hat im April 2019 bezahlte Google-Ads geschaltet, die das virtuelle Automatenspiel „Jack and the Beanstalk“ bewarben. Obwohl die Anzeigen keine Abbildungen enthielten, seien sie dennoch geeignet gewesen, gezielt Minderjährige anzusprechen, und müssten deshalb von allen Werbeplattformen entfernt werden.

Was hat es mit dem Verbot auf sich?

Die Werberegulatoren der ASA (Link auf Englisch) rügen in ihrem Urteil konkret zwei Anzeigentexte. Sie bewerben das digitale Automatenspiel „Jack and the Beanstalk“ (dt. „Hans und die Bohnenranke“), das lose auf dem gleichnamigen englischen Märchen basiert.

Im Werbetext der Annoncen heißt es unter anderem:

„Jack and the Beanstalk. Erhalten Sie einen 150%-Bonus bis zu 150 £ (…) Ersteinzahlungsbonus und tägliche Red Rewards-Angebote. Treten Sie dem 32Red Casino noch heute bei und Sie erhalten 15 £ gratis für jede Einzahlung von 10 £ (…).“

Obgleich die gewöhnlich klingende Werbeformulierung oberflächlich kaum Auffälligkeiten aufweisen mag, sieht die ASA im Text ein kindergefährdendes Potenzial. Ein besonderes Risiko bestehe aufgrund des Bezugs zu einem populären Märchen und dem Werbeort. Kinder- und Jugendliche suchten via Google gezielt nach der Erzählung und träfen dabei womöglich auf die Glücksspielwerbung von 32Red.

32Red und die provokante Werbung

Es ist nicht das erste Mal, dass 32Red wegen seiner Glücksspielwerbung in die Schlagzeilen geraten ist. Das Online Casino des Glücksspielkonzerns Kindred Group sponsort in Großbritannien den Fußballverein Derby County, der im Sommer dieses Jahres den englischen Star-Stürmer Wayne Rooney als Spieler-Trainer verpflichtete.

Das Heikle an dem Transfer: Rooney wurde vom Verein mit der Rückennummer 32 vorgestellt. Regulatoren, Presse und sogar die Glücksspielindustrie sahen darin eine unzulässige Doppelwerbung, die vor allem die jungen Fans des Fußballers gefährden könne.

Kenny Alexander, Boss des Glücksspielunternehmens GVC, kritisierte Rooney und 32Red scharf. Der Stürmer und das Online Casino schadeten dem ohnehin schon angekratzten Image der Branche.

32Red reagiert auf die Vorwürfe

Gegenüber der ASA räumte 32Red ein, dass die Annoncen ein Teil einer Werbekampagne gewesen seien, die gezielt Google-Nutzer erreichen sollte.

Jedoch habe die Firma das Spiel „Jack and the Beanstalk“ als „High Risk“ eingestuft. Für Website-Besucher sei das Spiel deshalb nur nach vorheriger Anmeldung und einer Altersverifizierung in der Liste der von 32Red angebotenen Spiele sichtbar gewesen.

32Red hat die Werbung mit dem Märchen-Titel mittlerweile entfernt.

Elfen, Monster, Glücksspielwerbung

Dass die Programmierer virtueller Spielautomaten auf der Suche nach neuen Ideen gerne auf Fabeln und Märchen zurückgreifen, ist kein Geheimnis. So bietet der iGaming-Entwickler NetEnt beispielsweise Spiele an, die sich an die Handlung von Märchen wie „Hänsel und Gretel“ oder „Rotkäppchen“ anlehnen.

Das Logo der ASA

Die ASA kontrolliert in Großbritannien Werbeinhalte (Quelle: Wikipedia, licensed under public domain)

Zudem wurden in der Vergangenheit immer wieder Slot Machines mit Bezug zu populären Comic-Figuren und Hollywood-Filmen veröffentlicht. Ihre Attraktivität für ein junges Publikum wird von der britischen Werbeaufsicht schon seit vielen Jahren kritisiert.

Bereits im November 2012 rügte die ASA den Online-Glücksspielbetreiber Trinity Mirror. Der Betrieb bewarb sein Online Casino mit einem „Transformers“-Spielautomaten, musste die Werbung allerdings wegen kinder- und jugendschutzrechtlicher Bedenken aus dem Netz nehmen.

Ähnlich erging es dem Online-Casino-Anbieter ProgressPlay Ltd im Mai 2018. Werbung mit Märchenfiguren wie Feen rief die ASA auf den Plan, die die Werbung untersagte.

Für die ASA scheint festzustehen: Die praktische Einhaltung der englischen Werberichtlinien ist kein Produkt der Fantasie, sondern wird durchgesetzt.