22-Jähriger nach brutalem Raubüberfall auf Wettbüro in U-Haft
Ein Wettbüro im baden-württembergischen Großsachsenheim ist am Montag überfallen worden. Wie zuständige Staatsanwaltschaft und Polizei gestern mitteilten, sei ein 22-Jähriger tatverdächtig. Er soll die Angestellte angegriffen und zur Herausgabe von Geld aufgefordert haben. Gegen das Wettbüro selbst seien jedoch ebenfalls Ermittlungen eingeleitet worden.
Am Montag gegen 13:30 Uhr sei ein 22-Jähriger in ein Wettbüro in der Oberriexinger Straße in Großsachsenheim eingetreten, wie das Polizeipräsidium Ludwigsburg berichtet. Er habe bereits mehrere Male Wetten in dieser Einrichtung abgeschlossen.
Raub unter Schlägen und Tritten
An diesem Tag jedoch habe er die 44-jährige Angestellte allein angetroffen, mit den Fäusten angegriffen und aufgefordert, Geld herauszugeben. Selbst als diese zu Boden ging, habe er nicht von ihr abgelassen, wie die Polizei erklärt:
Die Frau ging aufgrund der Attacke zu Boden, wo der Tatverdächtige weiter auf sie einschlug und sie zur Kasse zog. Aus dieser entnahm er mehrere tausend Euro, schlug anschließend weiter auf die Angestellte ein und schloss sie schließlich in einen Raum ein. Vermutlich versuchte der 22-Jährige nun, den im Büro aufgestellten Zigarettenautomaten aufzubrechen, was ihm jedoch nicht gelang.
Schließlich habe die Angestellte in die Toilette flüchten und sich hier einschließen können. Als der Angreifer das Wettbüro verlassen und ein weiterer Kunde das Geschäft betreten habe, habe sie sich aus der Toilette gewagt und auf der Straße eine Passantin gebeten, die Polizei zu alarmieren.
Den Beamten gegenüber habe die Angestellte noch vor Ort einen Tatverdacht äußern können, anschließend sei sie ins Krankenhaus gebracht worden. Kurz darauf sei die Wohnung des Tatverdächtigen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Heilbronn durchsucht worden. Sowohl der Mann selbst als auch das geraubte Bargeld in vierstelliger Höhe seien dort angetroffen worden.
Der mutmaßliche Räuber sei am Dienstagnachmittag dem zuständigen Haftrichter vorgeführt worden. Dieser habe Haftbefehl wegen Raubes gegen ihn erlassen und ihn ins Gefängnis einliefern lassen.
Ermittlungen wegen Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung
Der Betreiber des Wettbüros muss sich jedoch ebenfalls Ermittlungen stellen. Aufgrund der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen hätte es nach Angaben der Polizei nicht geöffnet sein dürfen.
Im Kreis Ludwigsburg ist am 24. April 2021 die Bundesnotbremse in Kraft getreten, da die 7-Tages-Inzidenz in den drei Tagen vor dem 23. April über dem Schwellenwert von 165 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gelegen habe. Damit greifen die Schutzmaßnahmen des novellierten Infektionsschutzgesetzes, das unter anderem die Schließung von Spielhallen, Casinos und Wettbüros vorsieht.
Nach dem baden-württembergischen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz könnten auf den Betreiber des Wettbüros somit Strafen von bis zu 7.000 Euro zukommen.